Haftpflichtversicherung für Mitglieder
|
Marburg, im Juli 2011
Berufshaftpflichtversicherung
Sehr geehrtes Mitglied,
wir freuen
uns, Ihnen durch unseren Verband eine
Gruppen-Berufs (Betriebs)-Haftpflichtversicherung anbieten zu können.
Unser Versicherungsangebot richtet sich an
selbstständige, freiberuflich tätige und
angestellte Tagespflegepersonen, die Einzelmitglied
des Hessischen Landesverband für Kindertagespflege e.V. sind.
Versicherungsschutz besteht für leicht oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Falle der Verletzung der Aufsichtspflicht.
Die Versicherungssummen sind wie folgt:
5.000.000,-- Euro pauschal
Zu den möglichen geschädigten Dritten gehören alle Personen, die von Ihnen im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit geschädigt werden. Versicherungsschutz besteht auch für den Fall, dass diese Personen von einem Tageskind aufgrund einer vorliegenden Aufsichtspflichtverletzung der Tagesmutter einen Schaden erleiden.
Im Bereich der Kinderbetreuung ist die besondere Haftpflichtproblematik zur Aufsichtspflicht zu beachten !
Nach den
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches haften Kinder, die
das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht für
einen verursachten Schaden.
Über die
Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz bei
berechtigt erhobenen Schadenersatzansprüchen.
Ein
unberechtigt erhobener Schadenersatzanspruch liegt z. B. dann
vor, wenn die Tagespflegeperson der Aufsicht genüge getan hat
und somit keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Der Selbstbehalt gilt selbstverständlich nicht für Schäden auf Grund von einer Aufsichtspflichtverletzung.
Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Schäden besteht, die das betreute Kind gegenüber der Tagespflegeperson verursacht, da es sich hier um einen sogenannten Eigenschaden handelt.
Der Versicherungsbeitrag beträgt
pro Jahr 20 Euro und wird Anfang Januar jeden
Jahres fällig. Eine Bezahlung erfolgt an den
Landesverband und ist nur durch Lastschrift möglich. Der Einzug erfolgt dann gleichzeitig mit dem Mitgliedsbeitrag (bis spätestens 31.03. eines Jahres).
·
Bei
Versicherungsbeginn im lfd. Jahr beträgt der monatliche Beitrag 2,00
Euro, max. fallen in einem Jahr der Höchstbetrag von 20,00 Euro an.
Mit dem Übersenden Ihre
Antrages auf Versicherung haben Sie diesem Verfahren zugestimmt.
·
Die Versicherung
kann nur zum Jahresende (
31.12. ) schriftlich
gekündigt werden. Bitte kündigen Sie möglichst acht Wochen
vorher.
·
Beim Eintreten eines
Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet unverzüglich den
Hessischen Landesverband für Kindertagespflege e.V., darüber zu
informieren.
·
Wir leiten die Versicherungsmeldung an
den Versicherungsgeber weiter.
Sollten Sie noch Fragen haben erreichen Sie mich unter
der
Oder Sie schicken
mir eine Email, über unsere Homepage
www.HLKTeV.de unter Kontakt:
Mit freundlichen Grüßen
Stand:24.03.2011
Auszug aus den
Versicherungsbedingungen:
XIV Tätigkeit als
Tagemutter
Weiterleitung der
Versicherungsmeldung
Deshalb:
|
|
|