Archiv


Landesverbandsinfos

06/11/05  Geschäftsbericht des Vorstandes

08/02/27  Radiobericht - Kindertagespflege

08/11/01  Geschäftsbericht 2008

08/09/19  Änderungen in der Satzung durch das Amtsgericht

08/11/15   Artikel zum Fachtag in Bensheim

08/11/11  Artikel in der Frankfurter neuen Presse und
08/11/24  die Reaktion des Landesverbandes  (Offener Brief an Herrn Dr. Damian) darauf

08/12/22  Interview mit der 1. Vorsitzenden zur Situation der Tagespflegepersonen

09/11/07  Geschäftsbericht 2009

09/11/07  Neue Anlage zur Satzung § 14 - Maximaler Mitgliedsbeitrag für Organisationen wurde reduziert

09/12/06  Thesen zur Qualität von Fachberatung, Fachdienstleistungen und Trägerverantwortung 

10/11/06 Neuer Vorstand des Hessischen Landesverbandes für Kindertagespflege e.V.

10/09/07 Neue Servicenummer für die Haftpflichtversicherung

10/09/05 10 Jahre Hessischer Landesverband

11/02/07 Geschäftsbericht 2010



Anfang der Übersicht
 

BAMBINI / KiföG / Offensive / steuerrechtliche Regelungen

06/11/22 Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtung und
                 Kindertagespflege  (BAMBINI)

06/12/30 Vorläufiger Verordnungstext des BAMBINI Programms der Landesregierung -

07/02/07 Informationsveranstaltung "BAMBINI"

07/01/23 Neuregelung der Fach- und Förderrichtlinien "Offensive für Kinderbetreuung"

07/05/13 Erste Gedanken zur Neuordnung steuerlicher Behandlung von Einnahmen in der Kindertagespflege
                Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in der Kindertages- und
                Vollzeitpflege (pdf)

07/05/22 Steuerpflicht BAMBINI-Gelder - Text von Frau Iris Vierheller

07/05/23 Steuerliche Neuregelung ab 2008 - Infos vom Bundesverband

07/06/21 Nachricht zum Thema steuerliche Neuregelung der Einkünften in der Kindertagespflege

07/06/22 Presseartikel "Tagesmütter können hoffen"

07/08/08 Rechtsinformation zum BAMBINI mit Betriebsausgabenabzug - Infos von Frau Iris Vierheller

07/08/29 Wege und Mittel der Finanzierung zum Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige

07/09/04 Unterschriftenaktion des Arbeitskreis zur Förderung von Pflegekindern e.V."

07/09/12 Steuerfrage noch ungeklärt - "Stand der Dinge"

07/11/23 Offener Brief an die Bundeskanzlerin zur Aussetzung der Versteuerung der laufenden
                Geldleistungen nach § 23SGB VIII

07/12/11 Versteuerung von Einkünften in der Kindertagespflege -
                 Antwortschreiben des Hessischen Sozialministeriums

07/12/12 Bambini-Gelder schon ab 2007 versteuern!

08/05/01 Pressemitteilung zum Thema KiföG, das überarbeitete SGB VIII !

08/04/14 Richtlinie z. Förderung v. Investitionen / Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung"
                2008-2013

09/06/06 offizieller Text des BMF zum Thema Einkommensteuer und BetriebskostenpauschaleAnfang der Übersicht

BGW / gesetzliche Unfallversicherung

06/05/11  Sonderinfo zur gesetzlichen Unfallversicherung

 

06/10/26  Anfrage an den BGW betr. gesetzliche Unfallversicherungspflicht von Tagespflegepersonen

 

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SGB / HJKGB

06/09/29  Landesrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zum SGB VIII

06/11/30 Mündliche Stellungnahme zur Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags
                 in Wiesbaden zum 2. Gesetzesentwurf eines Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches
                 (HJKGB)

07/01/22 Relevante Zusammenfassung des Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuches im Bereich Kindertagespflege

07/01/22 die neue Rechtslage in Hessen - auf der Homepage des Regierungspräsidiums in Kasse

07/02/27 Pressemitteilung zum Thema "Zuschüsse nach SGB VIII"

07/05/30 Zuschüsse nach SGB VIII

08/01/31 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 17.Dezember 2007

09/05/27 Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege

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Verschiedenes

06/11/22  Führungszeugnisse für Tageseltern und Pflegeeltern sind gebührenfrei!

Umsatzsteuerpflicht

Kostenerstattung von Gebärdendolmetscher

07/06/01 Bewertung der familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates

07/08/10 Kinderfrauen und Förderprogramme des Landes Hessen -
                Schreiben von Sozialministerin Silke Lautenschläger

Hessenstiftung -Familie hat Zukunft: Kinderbarometer Hessen

08/06/06 Überarbeitete Curriculum für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen des Deutschen
                Jugendinstitutes

10/08/28 15 Jahre Fachdienst in Kassel


März 2008 Hessische Landtagswahlen

08/12/01 Neuwahlen am 18.1.2009 in Hessen

09/07/01 Synopse - Hess. Landtagswahlen 2009

Anfang der Übersicht

 

 

 

 
wir sind sehr froh, jetzt doch noch vor unserem Jubiläum einen schriftlichen Geschäftsbericht vorlegen zu können. An der Mitgliederversammlung war aus zeitlichen Gründen nur ein mündlicher Bericht über die Tätigkeiten des Vorstandes möglich.
 
Wer wissen will, was wir eigentlich machen, auch wo wir Einfluss nehmen, erfährt dies am Besten über unseren Geschäftsbericht.
 
Mit freundlichem Gruß
 

 

 

10/11/06 Neuer Vorstand des Hessischen Landesverbandes für Kindertagespflege e.V

Auf der Mitgliederversammlung des HLKT wurde ein neuer Vorstand gewählt. Folgende Mitglieder sind jetzt im Vorstand:

1. Vorsitzende      Marion Limbach-Perl
2. Vorsitzende      Heidi Reitz
Kassenwartin       Claudia Schreiber
Schriftführerin      Andrea Alexander
Beisitzerin            Petra Erichsen
Beisitzer              Carl-Ernst Boss

Mit freundlichen Grüßen
der neue Vorstand


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7.9.2010  Neue Servicenummer für die Haftpflichtversicherung

Aktuelle Informationen  zur Berufshaftpflichtversicherung durch den Hessischen Landesverband für Kindertagespflege e.V.

Für Einzelmitglieder (Jahresbeitrag sind 15,-- €) bietet der Landesverband den Service einer Berufshaftpflicht für 20,-- € im Jahr.

Bislang hat unsere Kassiererin, Claudia Schreiber diese Aufgabe verwaltet. Doch mit wachsender Anzahl von Mitgliedern halten wir es für sinnvoll, alle Aufgaben rund um dieses Serviceangebot zu delegieren. 

Ab 07.September 2010 wird Carl-Ernst Boss (Beisitzer im Vorstand) Ansprechpartner für unser Angebot der Berufshaftpflicht sein.

Dafür haben wir eine eigene Telefonnummer (Handy mit Mailbox) eingerichtet unter der Carl-Ernst Boss von Dienstag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr erreichbar ist.  

„Servicenummer Berufshaftpflichtversicherung“ des Hessischen Landesverbandes für Kindertagespflege e.V.  

0172 / 48 426 48 

Wir hoffen, dass wir  auf diese Weise unsere Erreichbarkeit für Sie im Rahmen unserer ehrenamtlichen Tätigkeit verbessern können. 

Mit freundlichen Grüßen

Marion Limbach-Perl 
1. Vorsitzende

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5.9.2010  10 Jahre Hessischer Landesverband für Kindertagespflege e.V. 

Der Hessische Landesverband für Kindertagespflege e.V. wurde im November vor zehn Jahren gegründet, ein Grund zum Feiern!
Dafür haben wir jetzt ein Datum und einen Ort gefunden. 

Wir werden am Samstag, den 19.03.2011 in den schönen und ehrwürdigen Räumen des Rathauses der Stadt Marburg unser 10-jähriges Bestehen gründlich bejubeln. 

Neben aller „Jubilierung“ soll viel anregende Zeit für Begegnung, Austausch und Vernetzung sein für diejenigen, die schon bei uns Mitglied sind und diejenigen, die es vielleicht noch werden wollen. 

Als Gäste wünschen wir uns auch „Sympatisantinnen“ und „Sympatisanten“, Unterstützer/innen, Kooperationspartner/innen, Bündnispartner/innen und... 

Also bitte Termin vormerken! 

Eine Einladung mit konkreten Details werden wir rechtzeitig veröffentlichen. 

Wir freuen uns bereits!
i.A. des Vorstandes
Marion Limbach-Perl, 1. Vorsitzende

 

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10/08/28 15 Jahre Fachdienst in Kassel

Unter dem Motto "Lernen von klein auf in der Kindertagespflege" würdigte die 1. Vorsitzende des Hessischen Landesverbandes für Kindertagespflege mit einem Grußwort und einem kleinen Jubiläumspräsent 15 Jahre Fachdienst für Kindertagespflege der Stadt Kassel.

Grusswort

Liebe Frau Diez-König, liebe Frau Limbach- Perl,  

der Fachtag Kindertagespflege hier in Kassel war wirklich sehr gelungen. Es war ein interessanter, lehrreicher und kurzweiliger Tag. Auch möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie dem Jubiläum unseres Sachgebietes diesen schönen Rahmen geboten und die netten Worte und Gesten der Würdigung gefunden haben.  

Herzlichen Dank im Namen des "Magistrats"

Angelika Ledesma  
Stadt Kassel
Jugendamt
- Tagesbetreuung -
34112 Kassel

 

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06.12.2009 Thesen zur Qualität von Fachberatung, Fachdienstleistungen und Trägerverantwortung 

Anlässlich der Abschlussveranstaltung des landesweiten Pilotprojektes „Kindertagespflege“ – Qualität und Professionalität – Kontinuität und sichernde Rahmenbedingungen“ mit insgesamt sieben Standorten, überreichten Marion Limbach-Perl und Heidi Reitz (Vorstand des Hessischen Landesverbandes für Kindertagespflege e.V.) an Ihrem Informationsstand Staatsminister Jürgen Banzer zwei Thesenpapiere. „Für die weitere Entwicklung der Kindertagespflege ist es an der Zeit, den Aspekt der Trägerqualität zu thematisieren“, äußern sich die Vorstandsfrauen. Angemessene Fachdienstleistungen seien ein maßgeblicher Beitrag zur Qualitätsentwicklung und vor allem auch Qualitätssicherung in der Kindertagespflege. 

Mit einem Augenzwinkern erhielt der Minister zusätzlich fünf bunte Sterne als Symbol für eine „Fünf-Sterne-Kindertagespflege“ im Interesse von Tagespflegepersonen, Tageskindern und ihren Eltern. 

Fünf Sterne mit dem Text: 

„Trägerverantwortung heißt Qualität entwickeln, Rahmenbedingungen sichern = entsprechende Fachdienstleistungen bieten für gute Kindertagespflege im Interesse von Kindern und Familien 

*    Alle Fachkräfte haben und zeigen eine wertschätzende und respektvolle Haltung gegenüber

       Tagespflegepersonen und Eltern, deren Interessen und Anliegen. 

*    Kindertagespflege braucht eine systemische und keine zufällige Qualität der Betreuung.
     Eine eng geführte Fachbegleitung ist notwendig und sinnvoll.
 

*    Fachberatung und Fortbildung muss alltagsbezogen und praxisrelevant sein. 

*    Eine enge Vernetzung von Fachberatung und Fortbildung ist im Sinne einer Professionalisierung notwendig. 

*    Fachberater/innen müssen („ihre“ )Tagespflegepersonen (und auch Eltern ) verorten und binden.
     Fachberater/innen schaffen eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung.“

fachdienstleistungen     Zehn Thesen


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7.11.2009 Geschäftsbericht 2009

Liebe Mitglieder, liebe Interessierte,  

für alle, die wissen wollen, was der Vorstand des Hessischen Landesverband für Kindertagespflege e.V. denn so macht, wofür er seine Zeitressourcen und seine finanziellen Mittel einsetzt, der kann es in unserem Geschäftsbericht  2009 nachlesen. Falls Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an uns wenden. 

Mit freundlichen Grüßen
im Namen des Vorstandes
 

Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin

Geschäftsbericht

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7.11.2009 Neue Anlage zur Satzung § 14
                   Maximaler Mitgliedsbeitrag für Organisationen wurde reduziert

Auf der Mitgliederversammlung am Samstag  den 7.11.2009 wurde die Beitragsstaffelung für Mitgliedsorganisationen diskutiert und neu beschlossen.  Anlass war die Ankündigung von Vereinen sich unsere maximale Beitragsforderung nicht (mehr) leisten zu können.

Die Beitragsstaffelung für Mitgliedsorganisationen wird in Zukunft maximal 200,-- Euro betragen. Wir hoffen, dass damit vor allem für größere Vereine die Mitgliedschaft im Landesverband attraktiv wird bzw. bleibt.

Anlage zur Satzung §14

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01.07.2009 Synopse Hessische Landtagswahl 2009

Liebe Mitglieder, liebe Interessierte
 
vielleicht erinnern Sie sich, dass wir anlässlich der Neuwahlen des Hessischen Landtags den Fraktionen noch einmal etwas andere Fragen zu Ihrer Einstellung gegenüber der Kindertagespflege gestellt hatten. Wie es dann in der Alltagshektik so geht, haben wir es bis jetzt versäumt die Zusamenstellung der Antworten auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Das mag auch daran gelegen haben, dass wir sowohl von CDU als auch von SPD keine Antworten erhalten hatten und die Synopse insofern unvollständig geblieben ist.
Sehen Sie es uns nach. Interessant sind die Antworten auch heute noch.
 
Mit freundlichen Grüßen
Marion Limbach-Perl, 1. Vorsitzende

Synopse

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6.6.2009 offizieller Text des BMF zum Thema Einkommensteuer und Betriebskostenpauschale
Liebe Mitglieder, liebe Interessierte,
Frau Vierheller hat uns auf das anhängende Schreiben des  Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufmerksam gemacht. Es ist sozusagen ein offizieller Text zum Thema Einkommensteuer und Betriebskostenpauschale, den Sie alle zur  Kenntnis haben sollten.
 Mit freundlichen Grüßen, Ihr Vorstandsteam

> Betreff: Informationspapier Neuregelungen Kindertagespflege
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
> das beigefügte Informationspapier "Fakten und Empfehlungen zu den  Neuregelungen in der

> Kindertagespflege" gibt Hinweise und Empfehlungen zur  Auslegung der die Kindertagespflege betreffenden Normen des Achten Buches >Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Hintergrund sind die vielen Rückmeldungen aus der Praxis, die von Problemen bei der Umsetzung der <gesetzlichen  Regelungen zeugen. Gerade bei der für die Profilierung der Kindertagespflege entscheidenden Frage der Zusammensetzung und >Höhe der "laufenden Geldleistung" ist eine oft fehlerhafte oder gar fehlende Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben festzustellen. Da diese >Regelungen das >Herzstück der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung darstellen, mit der die
> durch die - steuerrechtlich konsequente - Besteuerung der Einkünfte aus Kindertagespflege entstehenden finanziellen Nachteile kompensiert >werden sollen, ist eine schnelle und konsequente >Umsetzung (wie sie schon verfassungsrechtlich gemäß Art. 20 Abs. 3 und Art. 31 >Grundgesetz  gefordert ist) entscheidend für die einzelne Tagespflegeperson vor Ort. Ich bitte Sie daher, dieses Papier im Rahmen Ihrer >Möglichkeiten zu verteilen, verlinken und zitieren. Sollten sich aufgrund von Anfragen oder neuen Erkenntnissen wichtige Änderungen >ergeben, leite ich Ihnen die jeweils >aktualisierte Fassung zu.
>
> Zur Frage der Verbindlichkeit ist auf Folgendes hinzuweisen:
> Die "Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der  Kindertagespflege" sind innerhalb der betroffenen Bundesministerien >abgestimmt und geben  daher  authentische Hinweise zur Auslegung durch die federführenden Ressorts.
> Sollte sich anhand der "Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege" keine Einigkeit mit dem zuständigen >örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erzielen lassen, bleibt der Rechtsweg unbenommen. Hier ist die Einschaltung eines im >Verwaltungs- und Sozialrecht versierten Rechtsanwaltes zu empfehlen.
>
> Eine wichtige Änderung betrifft die Betriebsausgabenpauschale. Mit dem beigefügten Schreiben vom 11. Mai 2009 hat das BMF klargestellt, >dass sich die Kürzung an der wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden zu orientieren hat. Hierdurch sind bestehende Unsicherheiten, wie >bei einer Betreuung von  mehr als 8 Stunden täglich oder 5 Tagen wöchentlich zu kürzen ist, ausgeschlossen. Gleichzeitig wird klargestellt, >dass die Betriebsausgaben auch dann abgezogen werden kann, wenn bei Verhinderung der Tagespflegeperson die laufende Geldleistung weiter >gezahlt wird. Schließlich wird klargestellt, dass die bis Ende 2008 geltende Steuerfreiheit abweichend vom steuerrechtlichen Zufluss- und >Abflussprinzip auch dann noch gilt, wenn eine "laufende Geldleistung" für 2008 erst nach dem 31.12.2008 erbracht wurde.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> Stefan Haddick
> _____________________________
> Referat 603 "Ausbau und Qualität


BMF-Schreiben

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27.05.2009 Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege

Info Kindertagespflege

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22.12.2008 Interview mit der 1. Vorsitzenden im Radio

Liebe Mitglieder und Interessierte, kurz vor Weihnachten fand ein Telefon-Radiointerview mit unserer 1. Vorsitzenden statt.

Interview-download

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1.12.2008 Neuwahlen in Hessen

Liebe Mitglieder, liebe Interessierte,
 
die politischen Verhältnisse in Hessen führen zu einer Neuwahl am 18.01.2009. Wir werden uns bemühen auch für diese Wahl entsprechende Fragen zur Kindertagespflege an die Fraktionen zu stellen, um diese dann zu veröffentlichen.
 
Die Antworten zu den Wahlfragen vom Januar 2008 hat uns Anne  Taistra in zwei Versionen einer Synopse zusammengestellt. Entscheiden Sie selbst, was für Sie lesefreundlicher ist.
 
Mit grüßen des Vorstandes, Marion Limbach-Perl, 1. Vorsitzende

Frage 1      Frage 2     Frage 3     Frage 4     Frage 5     Frage 6        Synopse auf Exel

 

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15.11.2008 Artikel des Landesverbandes zum Fachtag in Bensheim

Liebe Mitglieder, (liebe Interessierte),
 
wer bedauerlicherweise nicht an der Fachtagung in Bensheim teilnehmen konnte und von daher auch nicht die Freude und Faszination erlebt hat, Maria Aarts zuzuhören, dem sei als kleiner Trost der nachfolgende Artikel von Anne Taistra ans herz gelegt.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand

Artikel Fachtag

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11.11.2008 Artikel in der Frankfurter Neuen Presse und der Offene Brief darauf an Herrn Damian
 

Liebe Mitglieder,  
wir haben auf Äußerungen von Herrn Damian (Referent der Bildungsdezernentin Jutta Ebeling in Frankfurt/a. M.) in einem Artikel der Frankfurter Neuen Presse vom 11.11.2008, siehe Artikel der FNP, mit einem Brief reagiert, der unsere Verwunderung und Empörung ausdrückt. Wir hoffen auf ein persönliches Gespräch mit Herrn Damian, bzw. Verantwortlichen für die Frankfurter Kindertagespflege.
 
Lesen Sie selbst!
 
Mit freundlichen Grüßen
Marion Limbach-Perl und Heidi Reitz
Vorsitzende des HLKTeV

Artikel in FNP            Offener Brief des HLKTeV

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6.6.2008

Liebe Mitglieder,
Frau Stempinski, eine der Autorinnen des DJI-Curriculums, hat uns informiert, dass das überarbeitete Curriculum für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen des Deutschen Jugendinstitutes ab Montag, den 09.06.2008 laut Auskunft des Verlages im Buchhandel für ca. 70,--€ erhältlich ist.
 
Darüber werden sich besonders unsere Mitgliedsorganisationen freuen.
 
Auch wir sind sehr gespannt!
 
Bitte geben Sie diese Information auch an andere Interessieret weiter.
 
Mit freundlichen Grüßen
Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin

 

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31.1.2008

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 17.Dezember 2007

 

Inhalt GVBlNr.29              Aenderungen

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01.11.2008 Bericht Austauschfrühstück und Mitgliederversammlung
 
Liebe Mitglieder, liebe Interessierte,
 
Frau Taistra hat liebenswürdiger Weise einen Bericht sowohl über unser Austauschfrühstück als auch über unsere Mitgliederversammlung am 01.11.08 verfasst. Lesen Sie selbst!
 
mit freundlichen Grüßen 
Ihr Vorstand

Bericht

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01.11.2008 Geschäftsbericht  2008 des Hessischen Landesverbandes für Kindertagespflege e.V.
 

Liebe Mitglieder, liebe Interessierte,
wir freuen uns, Ihnen unseren Geschäftsbericht zur Verfügung stellen zu können. Die Terminübersicht haben wir bis zum Jahresende ergänzt ansonsten ist der Inhalt datiert vom 01.11.2008.
Mit freundlichen Grüßen des Vorstandes,
Marion Limbach-Perl, 1. Vorsitzende

Geschäftsbericht

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14.10.2008 Aktionsprogramm Kindertagespflege

Liebe Mitglieder, die nachfolgenden Informationen, die wir aktuell durch den Bundesverband erhalten haben, betreffen das sogenannte "Aktionsprogramm Kindertagespflege" der Bundesregierung.

Für unsere Einzelmitglieder interessant zu lesen, welche Ziele die Bundesregierung hinsichtlich Kindertagespflege verfolgt, um den geplanten Ausbau an Betreuungsplätzen voranzutreiben. 

Für unsere Organisationen sind diese Informationen  ganz wichtig, dass sie u.U. Projektstandort werden könnten, denn es gibt richtig Geld aus dem Europäischen Sozialfond.

Gerade eben war das Aktionsprogramm noch eher im Bereich der nationalen "Absichten", jetzt sollen die Anträge bereits bis Mitte November geliefert werden. 
Also, wie immer - kleiner Seufzer - hoher Zeitdruck!!!!
 

Mit freundlichen Grüßen  

Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin
 

----- Original Message -----

From: Klaus-Dieter Z ühlke
Sent:
Tuesday, October 14, 2008 12:53 PM

Subject: Aktionsprogramm Kindertagespflege



Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
Geschäftsführung
Klaus-Dieter Zühlke

Moerser Str. 25
47798 Krefeld
Tel.: 0 21 51/ 1 54 15 93
Fax: 0 21 51/ 1 54 15 91
Email: TagesmuetterBV@t-online.de
Internet: http://www.bundesverband-kindertagespflege.de


Liebe Vorstandsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,

In der Anlage finden Sie zwei modifizierte Arbeitspapiere zum Aktionsprogramm Kindertagespflege aus dem Referat “Ausbau und Qualität der Kindertagesbetreuung”
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend”, mit der Bitte, diese Papieren ihren Mitgliedsorganisationen zur  Verfügung zu stellen.

Herzliche Grüße
Im Auftrag
Klaus-Dieter Zühlke

Info Interessensbekundung           Infoschreiben Anlage

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19.9.2008
Änderungen in der Satzung durch das Amtsgericht

Liebe Mitglieder,
 
laut Auskunft des für uns zuständigen Amtsgerichtes müssen wir in unserer neuen Satzung folgenden Satz ersatzlos streichen:
 

§ 1, Absatz 2

                        "Der Vorstand im Sinne von § 8 der Satzung ist ermächtigt, mit einem

                        einstimmigen Beschluss, die Satzung hinsichtlich des Sitzes des

                        Landesverbandes zu verändern, so dass der Sitz an einen anderen Orts

                        Hessens verlegt werden kann."

 

Begründung: Für eine Satzungsänderung zuständig ist die Mitgliederversammlung. , Hätte der Vorstand die Möglichkeit, die Satzung zu verändern , und wenn es nur die Entscheidung zum Sitz des Landesverbandes beträfe, ergäbe sich daraus einen doppelte Zuständigkeit und genau das ist nicht zulässig.

 

Das Amtsgericht braucht jetzt eine neue Fassung unserer Satzung. Laut Auskunft des Amtsgerichtes müssen wir keinen neuen Mitgliederbeschluss herbeiführen, sondern die Mitglieder davon informieren.

 

Die neue Satzung wird ab sofort auf unserer Homepage zum Runterladen zu finden sein.

 

mit freundlichen Grüßen

 

Marion Limbach-Perl


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01.05.2008
Liebe Mitglieder, durch den Bundesverband erreichte uns eine Pressemitteilung zum Thema KiföG, das überarbeitete SGB VIII !
Das Gesetz ist jetzt im Bundesrat und wir werden es mit Aufmerksamkeit verfolgen, weil es auch für die Kindertagespflege - mal wieder- einiges Neues bringen wird.
Doch hier erst einmal die Pressemitteilung
.


Liebe Vorstandsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei erhalten Sie die Pressemitteilung zur Verabschiedung des KiföG durch das Bundeskabinett. Die Gesetzesvorlage geht nun in die Beratungen des Bundestages.
Herzlichen Gruß
Klaus-Dieter Zühlke, Bundesverband für Kindertagespflege

BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 285/2008
Veröffentlicht am 30.04.2008
Thema: Kinder und Jugend 

Ursula von der Leyen: "Der Weg zum Ausbau der Kinderbetreuung ist frei"

Bundesregierung beschließt das Kinderförderungsgesetz (KiföG) und Bericht über TAG-Ausbaufortschritte

Mit dem Kinderförderungsgesetz setzt die Koalition den letzten zentralen Baustein zum Betreuungsausbau für Kinder unter drei Jahren. Im August 2007 hatten Bund und Länder den Grundstein für die Finanzierung gelegt. Demnach unterstützt der Bund den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Kinderförderungsgesetz (KiföG), das noch bis zum Jahresende verkündet werden muss. "Das Kinderförderungsgesetz macht den Weg frei für den Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland. Dieses Gesetz wird unser Land spürbar für Familien verändern. Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Chancengleichheit für Kinder von Anfang an sind nun nicht mehr nur Wunsch, sondern werden nach und nach Wirklichkeit. Unser Ziel, im Jahr 2013 europäisches Niveau zu erreichen, indem wir für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz schaffen, rückt immer näher", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

Die Bedeutung des Kinderförderungsgesetzes für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung wird auch durch die Ergebnisse des dritten TAG-Berichts bestätigt, den das Kabinett heute ebenfalls beschlossen hat. Der Bericht analysiert und bewertet die Entwicklungen seit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) im Januar 2005. Die Ergebnisse zeigen, dass viele deutsche Kommunen und Länder bereits Fortschritte bei der Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren erzielt haben. So hat sich die Quote der Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Deutschland von 13,6 Prozent im Jahr 2006 auf 15,5 Prozent im Jahr 2007 erhöht.
Die Zahl der betreuten Kinder ist von 287.000 auf 321.000 gestiegen.

"Es geht voran, aber wir müssen noch deutlich besser werden - und immer wieder Antworten darauf finden, was junge Familien in Deutschland brauchen" so Bundesfamilienministerin von der Leyen, "Bund, Länder und Kommunen müssen weiter an einem Strang ziehen und den Ausbau der Kinderbetreuung voranbringen. Vor allem kommt es aber auch auf alle diejenigen an, die sich im Bereich der Kinderbetreuung engagieren, ganz ausdrücklich auch Unternehmen, die Kitas schaffen wollen."

Das Kinderförderungsgesetz soll in erster Linie den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes in Deutschland beschleunigen und den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen.

Folgende wichtige Regelungen enthält das Gesetz:
    1. Für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden im Vergleich zum TAG
       erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von
       Plätzen eingeführt. Ziel der Förderung ist es, die Kinder in ihrer
       persönlichen Entwicklung zu stärken und damit die Rahmenbedingungen für
       echte Chancengleichheit zu schaffen. Außerdem sollen nicht nur
       berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind
       bekommen, sondern auch schon diejenigen die eine Arbeit suchen. Damit
       fällt eine der letzten Hürden für alleinerziehende Mütter und Väter, die
       häufig erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes
       gesichert haben.
    2. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase soll der
       Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten
       ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.
    3. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und nimmt
       eine deutliche Profilierung der Kindertagespflege in Angriff. Viele Eltern
       wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der
       Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 Prozent der neuen Plätze in diesem
       Bereich geschaffen werden.
    4. Das Gesetz stellt sicher, dass alle Träger von Einrichtungen die die
       fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung
       erfüllen, bei der Finanzierung gleichbehandelt werden. So kann auch das
       Engagement von Unternehmen, die Betriebskindergärten einrichten, und
       andere private Anbieter in den Ausbau einbezogen werden. Denn Ziel ist es,
       ein Angebot in großer Vielfalt zu schaffen, dass Eltern echte
       Auswahlmöglichkeiten eröffnet.
    5. Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung wird auf eine seriöse
       Grundlage gestellt: Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Mrd. Euro
       an den Ausbaukosten von 12 Mrd. Euro: Die Beteiligung des Bundes an den
       Investitionskosten für die Ausbauphase bis 2013 ist durch Bereitstellung
       eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Mrd. Euro auf Grund des
       Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr
       sichergestellt. So sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-,
       Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen
       bereits verfügbar und werden von den Ländern abgerufen. Mit dem
       Kinderförderungsgesetz werden auch die notwendigen Änderungen im
       Finanzausgleichgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten in
       Höhe von 1,85 Mrd. Euro in der Ausbauphase von 2009-2013 und ab 2014
       dauerhaft mit 770 Mio. Euro jährlich durch eine neue
       Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder auf den Weg gebracht.
    6. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder
       nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine
       monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Anfang des Textes

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14.4.2008
Liebe Mitglieder,
 
das Hessische Sozialministerium hat uns nachfolgende Information / Nachricht zukommen lassen. Wir bemühen uns herauszufinden, ob es ein allgemeines Merkblatt oder sogar ein spezielles für Tagespflegepersonen gibt. Das werden wir Ihnen dann ggf. nachliefern.
Mit Grüßen, Ihre Vorstandsfrauen
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersende ich Ihnen die von Frau Staatsministerin Lautenschläger unterzeichnete Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 -2013. Die Förderrichtlinie wird voraussichtlich am 14. April 2008 im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht.
Ich bitte Sie, die Richtlinie an Ihre Mitglieder weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Angelika Ilchmann

Richtlinien Investitionen

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Die Hessenstiftung - Familie hat Zukunft hat zum wiederholten Male das Kinderbarometer Hessen herausgegeben und interessante Ergebnisse vorgestellt. Darauf möchten wir Sie heute aufmerksam machen.
 
Das Barometer finden Sie unter:
 
 
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
 
Verena Strub
______________________
Hessisches Tagespflegebüro
c/o Stadt Maintal
Klosterhofstr. 4-6
63477 Maintal
Tel: 06181 / 400-425
Fax: 06181 / 400-459
 
 

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27.2.2008
Liebe Mitglieder, dies ist ein Beitrag von Volker Siefert gesendet am Montag, den 25.02.08, auf "hr info" zur Beitragsgestaltung für Eltern von
Tageskindern. Interviewt wurde u.a. unsere 2. Vorsitzende Heidi Reitz.

Kindertagespflege

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31.1.2008

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 17.Dezember 2007

 

Inhalt GVBlNr.29              Aenderungen

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30.01.2008  

„Nur das, wofür wir selbst entschieden und

handelnd eintreten, kann vorangebracht werden.“

Loris Malaguzzi, Reggio Emilia 

Liebe Mitglieder, 

mit diesem Zitat grüßen wir Sie alle etwas verspätet zum neuen Jahr. Dieses neue Jahr beginnt sehr „drängelich“. Kaum ist die Weihnachtsdekoration wieder verpackt, schmunzeln uns Schokohasen entgegen, dazwischen noch schnell ein paar Narreteien.
Es kostet Energie, sich diesem Strudel zu entziehen und mit Ruhe die eigenen Anliegen zu reflektieren, zu planen und voranzubringen, ein Phänomen, was auch uns Vorstandsleuten sehr vertraut ist. 

Also - bevor uns die politischen Ereignisse wieder einholen, wir ggf. einen zweiten hessischen Wahlkampf erleben, möchten wir Sie über unsere eigenen Anliegen informieren.  Das sind im Wesentlichen Ergebnisse der letzten Mitgliederversammlung, aber auch Veränderungen hinsichtlich der Landesförderung. 

Ergebnisse der Mitgliederversammlung: 
 

  1. Wir haben einen neuen Namen und damit einhergehend eine neue Email-Adresse.

           Wir heißen jetzt „Hessischer Landesverband für Kindertagespflege, e. V.“

          (Übrigens heißt auch der Bundesverband mittlerweile „Bundesverband für Kindertagespflege, e. V“.).

          Die Abkürzung, die wir für unsere Email-Adresse und Homepage nutzen, ist dementsprechend
          HLKTeV@web.de und www.HLKTeV.de.

         Natürlich wird es Übergangszeiten geben, in denen auch die alten Adressen existieren. Außerdem werden wir
         einige Zeit brauchen, um die Änderungen überall einzuführen. 

    2.  Die Jahresbeiträge für Mitglieder sind gestiegen.         
         Einzelmitglieder zahlen ab 2008 einen Jahresbeitrag in Höhe von 15,--€.
         Vereine, Organisationen und Zusammenschlüsse zahlen entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder einen 
         gestaffelten Beitrag. Dabei  können Einzelmitglieder aus der Anzahl herausgerechnet werden. (Sie finden im
         Anhang eine Übersicht der Beitragsstaffel).

         Häufig wurden wir gefragt, wie die Staffelung zu handhaben sei, wenn der Verein nicht ausschließlich für oder mit 
         Tagespflegepersonen arbeitet.

         Uns geht es pragmatischerweise darum, dass die mit Kindertagespflege befassten Menschen, die von unseren
         Leistungen (z. B Informationen und Lobbyarbeit) direkt oder indirekt profitieren, erfasst werden. Diese Anzahl soll
         zu einem Stichtag (1.03.2008) festgestellt werden und auf der Grundlage dieser Anzahl wird der Beitrag erhoben.  

  1. Wir hoffen, mit den Mehreinnahmen, wenn auch im kleinen Rahmen, etwas handlungsfähiger zu werden. Dennoch werden wir unsere Vorstandsarbeit auch in nächster Zukunft in unserer Freizeit und ehrenamtlich leisten müssen. Der Weg zu einer eigenen Geschäftstelle soll uns nicht überfordern. Oberste Maxime unserer Arbeit und unserer Zusammenarbeit ist nach wie vor, wir wollen uns die Freude und die Kraft für unser Engagement erhalten.
     
  1. Wir bereiten den Abschluss eines Vertrages mit der Union-Versicherungsdienst zwecks günstigem Angebotes einer Haftpflichtversicherung für unsere Einzelmitglieder vor. Der Beitrag für die Haftpflichtversicherung in Höhe von 20,--€ soll zu Beginn des Jahres von uns eingezogen werden.

Außerdem erhoffen wir uns von diesem Angebot einen Zuwachs an neuen Mitgliedern. Falls Sie bereits ein günstiges Angebot über ihre Organisation vor Ort haben/nutzen, sollten Sie weiterhin ihre Organisation vor Ort stärken.
Dennoch machen Sie bitte Werbung für uns und für das Angebot der Haftpflicht!
 

  1. Sowohl unser Geschäftsbericht 2007 als auch die geänderte Satzung lassen sich von unserer Homepage herunterladen. Um Kosten zu sparen, möchten wir sowohl Geschäftsbericht als auch Satzung nur auf Anfrage ausgedruckt verschicken.

Veränderung der Landesförderung: 

  1. Der Landeszuschuss für Tagespflegepersonen – unter dem Namen BAMBINI bekannt – wurde überarbeitet.

Offizieller Titel: „Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 17.Dezember 2007“ 

   2.    Im „zweiten Abschnitt“ ist die Förderung für Kindertagespflege geregelt. Für den Fall, dass Sie von Ihrem zuständigen Jugendhilfeträger noch nicht in Kenntnis gesetzt wurden, benennen wir hier kurz die wesentlichen Änderungen.

Höhe der Zuweisungen:

15 – 25 Wochenstunden Betreuungszeit = 100,--€

25 – 35 Wochenstunden Betreuungszeit = 200,--€

mehr als 35 Wochenstunden Betreuungszeit = 250,--€. Der weitergeleitete Betrag je Tagespflegeperson darf für alle von ihr betreuten Kinder zusammen 1000,-- € monatlich nicht übersteigen. Die Förderung ist zeitnah und ohne Kürzungen der laufenden Geldleistungen nach § 23 Abs.2 SGBVIII an die Tagespflegepersonen weiterzuleiten. 

  1. Neu ist auch, dass „Kinderfrauen“, vorausgesetzt sie  sind geeignet nach § 43 Abs.2 Nr.1 SGB VIII, die Landesförderung erhalten können. Sie müssen dazu - ebenso wie andere Tagespflegepersonen - eine Grund- und Aufbauqualifizierung nachweisen.
     
  1. Von einigen Jugendämtern praktiziert, werden die Landeszuschüsse monatlich mit den Leistungen nach § 23 an Tagespflegepersonen ausgezahlt, was ein Antragsverfahren überflüssig macht. Doch da wir diese Struktur nicht flächendeckend haben, empfehlen wir Ihnen, auf jeden Fall dafür zu sorgen, dass ihr zuständiges Jugendamt bzw. ihre Kommune von ihren Tagespflegeverhältnissen weiß, also ggf. einen geforderten Antrag stellen.
     
  1. Auch wenn bundesweit weiterhin über eine Regelung der Steuerpflicht nachgedacht wird, die hessischen Landeszuschüsse gelten als zu versteuernde Einnahmen. Das sollten Sie in ihrer Planung für Einkommen und Ausgaben mit einbeziehen.
     
  1. Die gesamte Verordnung finden Sie auf unserer Homepage.

Falls Sie die neue Verordnung gerne ausgedruckt haben wollen, auch die schicken wir gerne auf Anfrage zu. Sie können sie auch auf unserer Homepage unter "Gut zu wissen" finden. 

Es grüßen herzlich Ihre Vorstandsleute

Geschäftsbericht 2007                Kassenbericht 2007

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11.12.2007

Liebe Mitglieder,

wir hatten das Schreiben des Bundesverbandes zur Aussetzung der Besteuerung der laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen an Frau Ministerin mit der Bitte um Unterstützung gesandt.

Hier nun das Antwortschreiben.

Antwortschreiben                                           Antwort 2. Seite

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29.08.2007
Liebe Mitglieder, liebe Besucher unserer Home-Page,
nachfolgende Mitteilung des Bundesministeriums für Familien Senioren und Jugend hat uns über den
Bundesverband für Kindertagespflege erreicht, siehe pdf-Datei im Anhang.

Wir teilen die Einschätzung des Bundesverbandes, dass es nun wichtig  wird
sich auf der kommunalen Ebene einzumischen, dass von den zu verteilenden
Geldern auch in den Bereich der Kindertagespflege investiert wird, z.B. in
die Aufstockung der "Geldleistung", aber auch in den Ausbau von
Fachdienstleistungen.

Mit "gemischten" Grüßen

Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin

Ein guter Tag für junge Familien

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10.8.2007

Liebe Home-Page-Interessierte, Einmischen lohnt sich, wir können es nur wiederholen.

 

Frau Anne Eisenacher ist als Kinderfrau tätig und hat dagegen protestiert, dass Kinderfrauen, obwohl gesetzlich ebenso als Kindertagespflege definiert, im Gegensatz zu vorher aus allen Förderprogrammen des Landes Hessen herausfallen. Frau Eisenacher hat sich von daher mit einem Brief inklusive einer Sammlung von Unterschriften an die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger gewandt. Die, wie wir finden, erfreuliche Antwort von Frau Lautenschläger werden wir mit Erlaubnis Frau Eisenachers im Nachfolgenden vollständig zitieren:

Sehr geehrte Frau Eisenacher, 

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie auf die Situation der „Kinderfrauen“ aufmerksam machen. Die von Ihnen beigefügte Unterschriftenliste bestätigt die Rückmeldungen, die ich auch von anderen Kinderfrauen erhalten habe. Es ist zutreffend, dass Kinderfrauen nach den derzeit bestehenden Vorgaben der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 2. Januar 2007 (GVBl. I S 3), mit der das BAMBINI-Programm geregelt ist, im Gegensatz zu den Tagespflegepersonen keine Förderung aus Landesmitteln erhalten. 

Da diese Ungleichbehandlung unbefriedigend ist, ist vorgesehen, mit der Anfang 2008 in Kraft tretenden Änderung der o.g. Verordnung auch Kinderfrauen in die Förderung einzubeziehen. Da die Landesmittel zur Förderung der Kindertagespflege von den Jugendämtern weitergeleitet werden, müssen die künftig aus BAMBINI geförderten Kinderfrauen und die von ihnen übernommenen Betreuungsverhältnisse den Jugendämtern allerdings bekannt sein und – wie andere Tagespflegepersonen – bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen. 

Mit freundlichen Grüßen
Silke Lautenschläger
 

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8.8.2007
Liebe Mitglieder,

es kann sein, dass die Hessische Landesregierung an der Steuerpflicht der Zuschüsse durch das BAMBINI-Programm festhält. Die Rechtsexpertin Iris Vierheller hat sich beim Hessischen Ministerium für die Finanzen kundig gemacht, dass ein Abzug von Betriebsausgaben möglich ist. Ihre Informationen sind in einer pdf-Datei (siehe Anhang) zusammen gefasst und wurden uns durch das Hessische Tagespflegebüro zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin

Rechtsinformation zum BAMBINI mit Betriebsausgabenabzug
 

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21.6.2007

Hallo liebe Mitglieder und Kolleginnen und Kollegen,
 
wir haben nachfolgende Nachricht zum Thema steuerliche Neuregelung der Einkünften in der Kindertagespflege bei dpa gefunden.
 
Das lässt doch hoffen, dass noch einmal nachgedacht und neu verhandelt wird.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin
 

Finanzminister vertagen Beschluss zu Tagesmütter-Besteuerung

Berlin - Im Streit über die geplante stärkere Besteuerung von Tagesmütter-Einkünften zeichnet sich keine rasche Lösung ab. Die Finanzminister der Länder vertagten eine Entscheidung und beschlossen, das Thema mit den Sozialministern näher zu erörtern. Das sagte der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus nach der Konferenz in Berlin. Der Bund will Einkünfte einiger Tagesmütter stärker besteuern. Mehrere Bundesländer sehen das Ziel des geplanten Ausbaus der Kinderbetreuung gefährdet.

Donnerstag, 21. Juni 2007, 14:23 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom

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22.6.2007
Presseartikel "Tagesmütter können hoffen"

Liebe Mitglieder, mit dem Titel "Tagesmütter können hoffen", erreichte uns eine Pressemitteilung zur aktuellen Steuerdiskussion, die uns der
Bundesverband für Kindertagespflege vermittelt hat.
Na, dann wollen wir mal hoffen....

Mit hoffnungsvollen Grüßen

Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin

Tagesmütter können hoffen

Bundesländer wollen die Pläne für eine Steuer- und Abgabenpflicht der Einkommen überprüfen
Timot Szent-Ivanyi

BERLIN. Es ist ja nicht so, als hätten sie es nicht gewusst: Im März hatten die Finanzbehörden der Länder und des Bundes zusammen vereinbart, dass offiziell vermittelte Tagesmütter ihr Einkommen voll versteuern müssen. Als die auf Bitten der Länder entstandene Regelung im Mai bekannt wurde, und allgemein die Sorge geäußert wurde, damit erhielten die Pläne für den Ausbau der Kinderbetreuung einen Rückschlag, war die Empörung groß - auch bei den Länder-Finanzministern. Die vom Bund (!) geplante Schlechterstellung dürfe es nicht geben, wetterte der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Karlheinz Weimar (CDU).

Hohe Rentenbeiträge

Gestern haben die Länder-Finanzminister nun das Thema auf einer Konferenz in Berlin erörtert, ohne allerdings konkrete Beschlüsse zu fassen. Dennoch können die Tagesmütter hoffen: Die Finanzminister vereinbarten, die Konsequenzen aus der Steuerpflicht für die Betroffenen genau unter die Lupe zu nehmen. Denn offenbar sehen die Minister ein, dass die von ihren eigenen Finanzbehörden angeregte Regelung ein nicht ganz zu Ende gedachter Schnellschuss war.

Über öffentliche Träger vermittelte Tagesmütter erhalten derzeit kein offizielles Einkommen, sondern eine vom Jugendamt gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung (bei maximal fünf gleichzeitig betreuten Kindern). Dem liegt die Idee zu Grunde, dass die Tagesmütter neben den eigenen Kindern noch weitere Kinder betreuen - aber das nicht als Beruf betreiben.

Da diese Annahme aber in der Praxis immer seltener zutrifft, weil oft regelrechte kleine Kitas aufgebaut wurden, soll das Privileg Ende 2007 fallen. Damit soll auch eine Gleichbehandlung aller Einkünfte erreicht werden. Denn wenn die Tagesmutter privat engagiert wird und das Geld direkt von den Eltern bekommt, müssen diese Einnahmen schon jetzt voll versteuert werden.

Die Pläne von Bund und Ländern sehen allerdings vor, dass die neue Steuerlast durch eine Betriebskostenpauschale von 300 Euro je Kind deutlich reduziert werden kann. Unterm Strich müssen die Betroffenen damit kaum mehr Steuern zahlen als heute. Das Problem ist vielmehr, dass ihr Einkommen bei Umsetzung der Pläne auch sozialversicherungspflichtig ist. Und hier gibt es keine Freibeträge. Zudem müssen zum Beispiel die Rentenbeiträge in voller Höhe bezahlt werden, denn anders als bei abhängig Beschäftigten gibt es keine hälftige Aufteilung auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Je nach Gesamteinkommen würde so eine zusätzliche Belastung von 200 bis 300 Euro monatlich zusammenkommen. Außerdem wird das Einkommen auf Hartz IV oder Bafög angerechnet, was diese Leistungen schrumpfen lässt.

Hessens Finanzminister Weimar kündigte gestern nach dem Treffen mit seinen Länderkollegen an, dass nicht nur die steuerlichen Auswirkungen, sondern auch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Pläne untersucht werden sollen. Entsprechende Fakten würden Hessen, Rheinland-Pfalz und Hamburg zusammentragen. Auch mit den Sozialministern der Länder wird es laut Weimar Beratungen geben.

Die Betroffenen selbst lehnen es gar nicht grundsätzlich ab, dass die Bezahlung künftig als Einkommen gewertet wird. Schließlich erwachsen aus einer Rentenversicherungspflicht auch Rentenanwartschaften. Der Bundesverband für Kindertagespflege fordert aber im Gegenzug eine deutliche Anhebung der Vergütung. "Wenn die Tagesmütter mehr Geld bekämen, dann wäre gegen das Vorhaben nichts einzuwenden", heißt es im Verband. Solange das aber nicht geschehe, müssten die Pläne für die Steuer- und Abgabenpflicht auf Eis gelegt werden.

Berliner Zeitung, 22.06.2007
 

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01.06.2007
Liebe Mitglieder und Interessierte Leser/innen,
nachfolgend finden Sie die von der FDP an die Bundesregierung gestellte "kleine Anfrage" und Antworten zum Thema
" Bewertung der familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates" vom 22.05.2007.

Kleine Anfrage der FDP vom 9.5.2007

Antwort der Bundesregierung vom 22.5.2007
 

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30.05.2007
Liebe Mitglieder, sicherlich erinnert Ihr Euch an unsere Pressemitteilung "Landesverband fordert, Eltern sollen über Zuschüsse nach SGB VIII informiert werden."

Dazu passend erhielten wir heute eine Mail vom Hessischen Tagespflegebüro mit einem Anhang von Iris Vierheller, in dem Ihr noch einmal die rechtlichen Zusammenhänge beschreibt, die seit 2005 in Kraft getreten sind.

Wir wissen, dass Ihr zum Teil anders lautende Auskünfte erhalten, deshalb ist es uns sehr wichtig, dass Ihr die gesetzlichen Zusammenhänge kennen.

Bitte gebt uns Rückmeldung über Eure Erfahrungen.

 Mail des Hessischen Tagepflegebüros vom 25.5.2007:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Umsetzung § 90 und Finanzierbarkeit der Kindertagespflege für Eltern. Gleichzeitig teilen uns Eltern mit, dass sie Auskünfte bekommen, wonach ihre finanziellen Verhältnisse Vorausetzung für eine Kostenübernahme sei.

Zitat aus oben angehängter Information von Iris Vierheller:  

"Die Vorschriften zur Kostenheranziehung nach den §§ 91,92 SGB VIII a. F. sind seit Oktober 2005 nicht mehr in Kraft; die Abwicklung von „Altfällen“ nach diesen Vorschriften war ausdrücklich nur bis März 2006 möglich.

Aussagen, es müssten auch heute erst noch die finanziellen Verhältnisse überprüft werden, sind schlichtweg falsch bzw. nur dann zutreffend, wenn die Höhe der Beiträge nach Einkommen gestaffelt sind." 

Mit dieser Email schicken wir Ihnen eine Zusammenstellung von Iris Vierheller mit den entsprechenden Verweisen auf die jeweiligen Kommentare.
mit freundlichen Grüßen
i.A.
Ursula Diez-König
****************************
Hessisches Tagespflegebüro
c/o Stadt Maintal
Klosterhofstraße 4-6
63477 Maintal

Tel: 06181/400 349
Email: info@hessisches-tagespflegebuero.de
www.hessisches-tagespflegebuero.de

Text von Iris Vierheller

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22.05.2007
Liebe Mitglieder, was es Neues in Sachen Steuern aus Hessen gibt (Behandlung von Bambini-Geldern) - tja hier haben wir es.

Frau Vierheller hat uns die nachfolgende Information zukommen lassen. Sie zitiert aus einem Schreiben des Hessichen Ministerium für Finanzen an das Hessische Sozialministerium.

Jetzt muss es um die Frage gehen, was ist eine angemessene Entgeltleistung nach § 23 SGB VIII.

Um Protest zu formulieren - bei den "Umsetzern der Gesetze" - brauchen wir Informationen und Eure Ideen und Beiträge.

Grüße mit langem Atem (der wird wohl mal wieder notwendig sein)

Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin

Text von Frau Vierheller

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23.05.2007

Liebe Mitglieder, wie Ihr Euch vorstellen könnt, ist auch der Bundesverband mit der steuerlichen Neuregelung ab 2008 und den Konsequenzen für die Kindertagespflege befasst.

Anhängend findet Ihr eine kleine Anfrage der FDP an den Deutschen Bundestag, einen Brief des Bundesverbandes an die Familienministerin Frau Dr. von der Leyen und drittens das neue Logo und den neuen Namen des Bundesverbandes:
Bundesverband für Kindertagespflege bilden  erziehen  betreuen.

Euch zur Information!

Mit freundlichen Grüßen

Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin


Brief des Bundesverbandes                                                 Anfrage der FDP                                                      Logo und Name

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Eine ganztägige Anhörung zum Thema Kinderbetreuung fand am 10.05.06 im sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags statt. Zuvor hatte der sozialpolitische Ausschuss einen umfangreichen Fragebogen verschickt. Unsere Stellungnahme samt Anschreiben ist für Interessierte demnächst auf unserer Homepage zu finden. Wir plädieren nach wie vor für eine landesgesetzliche Regelung, die auch Trägerqualität beschreibt. Alle Stellungnahmen sollen auf der Homepage des Hessischen Landtages nachzulesen sein. (Kindertagespflege wird teilweise sehr skeptisch beurteilt!)  

Zum ersten Mal hatte der Landesverband einen Infostand an einer Frankfurter Fachtagung am 20.05.06. Die Tagung richtete sich an Familien für Vollzeitpflege und Kindertagespflege. Referent Dr. Wiesner beschrieb die Neuerungen im SGBVIII und verwies auf zentrale Punkte, die von landesgesetzlichen Regelungen noch ausgefüllt werden müssen.  

Blickpunkt Kindertagspflege in Hessen am 1. Juni in Hessisch Lichtenau, eine wie immer rundum gelungene Kooperationsveranstaltung des Hessischen Tagespflegebüros. Hauptreferent Prof. Dr.Dr.Dr. Fthenakis skizzierte u.a. Grundideen, Ziele und Inhalte des Hessischen Bildungs- und Entwicklungsplans, der zur Zeit an 43 Tandem-Modellstandorten überprüft und weiterentwickelt wird. Wie können Tagespflegepersonen zu Ko-Konstrukteur/Innen in den Bildungsprozessen der Tageskinder werden? – eine Leitfrage, die uns in der Qualifizierungsdiskussion für Tagespflege-personen noch nachhaltig beschäftigen wird.  

Planung eigener Veranstaltungen
Ermutigt durch die Resonanz im vergangenen Jahr, planen wir auch dieses Jahr eine Abend-veranstaltung, allerdings erst im Oktober. Falls Sie besonderen Themenbedarf haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, ggf. können wir darauf eingehen.

Wir weisen bereits jetzt auf unsere Mitgliederversammlung hin. Sie findet am Samstag, den 04. November 2006 voraussichtlich in Frankfurt/M. statt. Es stehen Vorstandswahlen an und außerdem eine Diskussion über Aufgaben und finanzielle Grundlagen des Landesverbandes in der Zukunft.  

Offensive für Kinderbetreuung 
Auch wenn wir grundsätzlich eine landesgesetzliche Regelung für notwendig erachten, so freuen wir uns dennoch über die Veränderungen in den neuaufgelegten Fach- und Fördergrundsätzen. Fördermittel an Qualifizierung zu binden halten wir für die richtige Entwicklung. Wir hoffen, dass dies ein weiterer Schritt zu einer umfassenderen Qualifizierung für Tagespflegepersonen wird. Wir sind der Überzeugung, dass vor allem praxisbegleitende Qualifizierung und Fachberatung ausgebaut werden sollte. Folgt man Prof. Dr. Dr. Dr. Fthenakis Ausführungen, so finden frühe Bildungsprozesse in der Interaktion statt. Wie dem Kind begegnet wird, wie Beziehungen gestaltet werden, erfordert vor allem Qualifizierungsarbeit an Haltungen und Einstellungen der Tagespflegepersonen.                                                                        

Das dicke Ende zum Schluss? 
Wir hören viel Unmut, aber auch Ermutigendes über die Umsetzung der Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Wir gewinnen den Eindruck, dass sehr viel „eigene Süppchen“ angerichtet werden. Und manches Süppchen scheint keine Empfehlung für die Küche zu sein. Es wird schwierig sein, auf diese Weise „neue Kunden“ zu gewinnen und als „Stammgäste“ zu etablieren.

Wir würden gern den Verfahrensweisen bei der Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege mehr auf die Spur kommen, auch um darüber an geeigneten Stellen zu berichten.

Also berichten Sie uns, schicken Sie uns Kopien von Anmeldeformularen, schildern Sie uns Ihre Erfahrungen. Vertraulichkeit ist Ehrensache!  

Prinzipiell weisen die Neuerungen im SGB VIII in eine wertschätzende und aufwertende Richtung. Schön, wenn es auch so erlebt werden kann!  

Auch eine Erkenntnis des Fachtages in Hessisch Lichtenau, stärkend wirkt, sich an Ressourcen, an Stärken, am Positiven zu orientieren.  

In diesem Sinne sammeln Sie bewusst viele gute Erfahrungen und verleben Sie einen schönen stärkenden Sommer!  

Es grüßen die Vorstandsfrauen des Landesverbandes

   zum Anfang

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10.05.2007 

Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen u. Kollegen in der Vorstandsarbeit, 

wir reagieren erst jetzt mit einer Information zur steuerlichen Neuregelung der Einnahmen in der Kindertagespflege ab 2008, weil wir unsere Gedanken dazu erst einmal diskutieren und sortieren mussten. 

Wir haben damit gerechnet, dass es eine Neuregelung der steuerlichen Handhabung geben wird. Wir bedauern allerdings, dass wir auf Landesebene nicht dazu befragt wurden. 

Grundsätzlich halten wir die Neuregelung für eine Entscheidung in die richtige Richtung. Die Argumente für die Unterscheidung zwischen Einnahmen durch den Jugendhilfeträger und von privater Seite waren nicht mehr stimmig. Kindertagespflege ist keine ehrenamtliche Tätigkeit mehr, sondern längst ein (professionelles und zu professionalisierendes) Angebot freier selbständiger Tätigkeit. 

Die Problematik besteht eher im Faktischen. 

  1. Die Höhe der Entlohnung ist nicht der Leistung angemessen. Dennoch werden durch die Neuregelung viele Tagespflegepersonen über die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen kommen und damit aus der Familienversicherung herausfallen.

Auch werden mehr Tagespflegepersonen unter die Regelung der Pflichtversicherung zur Altersvorsorge fallen. Der Gewinn ist damit entsprechend der Leistung ggf. für viele unattraktiv. 

  1. Eine Entlastung ist sicherlich die Erhöhung der Betriebskostenpauschale auf 300,-- € pro Kind und Monat, versehen (endlich) mit einer klaren Angabe der Berechnungsgrundlage.
     
  1. Bedauerlich ist, dass keine Übergangsregelung vorgesehen ist.
     
  1. Wir sind davon überzeugt, dass eine große Anzahl von Tagespflegepersonen Kindertagespflege im „kleinen Rahmen“ mit ein bis zwei Plätzen betreiben. Das sind beispielsweise diejenigen, die Kindertagespflege in ihrer eigenen Familienphase anfangen und sich, auch auf Grund fachlicher Beratung, Zeit lassen, ihr Angebot ggf. auszubauen. Dies ist aus fachlichen Gründen sinnvoll. Oft wachsen aus dieser Gruppe die Tagespflegepersonen nach, die Kindertagespflege zu ihrer professionellen Erwerbstätigkeit machen. Von daher ist zu überlegen, wie diese Gruppe steuerlich entlastet werden könnte, da sie für den Ausbau und die Sicherung des Angebotes Kindertagespflege als „Nachwuchs“ eine große Rolle spielt

Vorstellbar ist, dass erst ab einer bestimmten Höhe, das Einkommen steuerlich relevant wird

  1. Bleibt außerdem die Frage, wie Einnahmen durch Förderprogramme, die gezielt zur Mehrung und Sicherung von Kinderbetreuungsplätzen von Kommunen und Ländern aufgebracht werden, zu bewerten sind So erhalten auch Krippen und Krabbelstuben durch das hessische Bambini-Programm eine Platzförderung, die sie nicht versteuern müssen.
     
  1. Bisher haben in Hessen nach wie vor nur wenige Jugendhilfeträger die §§ 22 bis 24 und 90 SGB VIII umgesetzt. Von daher gehen wir davon aus, dass Strukturen für eine monatliche Überweisung eines Zuschusses aus dem Bambini-Programm gar nicht entwickelt sind. So werden hessische Tagespflegepersonen zwar monatliche gleich hohe Belastungen für die Sozialversicherungen zahlen müssen, allerdings kein sicheres, berechenbares monatliches Einkommen haben.
     
  1. Die neue steuerliche Behandlung von Einnahmen aus freier selbständiger Tätigkeit der Kindertagespflege wird so lange als ungerechtfertigt betrachtet werden, so lange die Höhe der Einnahmen der Leistung nicht angemessen ist.
     
  1. Die Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Einnahmen wirkt kontraproduktiv auf einen von der Familienpolitik angestoßenen quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege, so lange nicht von Seiten der öffentlichen Jugendhilfe die Leistung angemessen entlohnt wird.
     
  1. Kindertagespflege wird und bleibt ein Angebot für finanzkräftige Eltern, die sich von privat zu privat geregelt diese Form von Kinderbetreuung leisten können.

Auch diese Entwicklung kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. 

Uns erscheinen alle diese Punkte nicht durchdacht oder nicht ausreichend kommuniziert zwischen den unterschiedlichen Ressorts.  

Von daher werden wir uns dafür einsetzen, dass Abstimmungsprozesse zwischen den Ministerien ggf. erneut geführt werden und eine Nachbesserung der steuerlichen Neuregelung stattfindet. 

Wir werden uns sowohl mit dem Bundesverband für Kindertagespflege und mit Vertreter/innen der Landesverbände austauschen als auch hier in Hessen die Diskussion anregen. 

Wir fordern Sie auf, uns Ihre Standpunkte mitzuteilen. Vielleicht haben Sie auch bereits Berechnungsmodelle entwickelt, an denen abzulesen ist, wie sich die neue Steuerregelung für sie rechnen wird. Solche Informationen behandeln wir selbstverständlich anonymisiert.

Es grüßt
Marion Limbach-Perl , 1. Vorsitzende

Anfang des Textes

Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in der Kindertages- und Vollzeitpflege

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Sonderinfo zur gesetzlichen Unfallversicherung vom 11.5.06                                      

                   

 

Achtung: Keine Beitragsnachforderungen vor 2005, wenn die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der BGW vor dem 30.06.2006 eingereicht wird.

 

Liebe Mitglieder,

 

wie wir aktuell erfahren haben, verzögert sich die Herausgabe des Info-Heftes des Hessischen Tagespflegebüros und damit auch die Herausgabe der nächsten gelben Seiten. Das veranlasst uns auf Grund des obengenannten Stichtages zu einem gesonderten Anschreiben.

 

Wir hoffen zwar, dass Ihr die nachfolgende Information schon längst über Eure zuständigen Jugendämter, Fachdienste, Ansprechpartner/innen erhalten habt, aber sicher ist sicher...

 

Es geht um das Thema Versicherungspflicht von Tagespflegepersonen in der Unfallversicherung.  

Hintergrund:

Eine Unfallversicherung für Tagespflegepersonen schützt vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die eine Tagespflegeperson in ursächlichem Zusammenhang mit der Kinderbetreuungstätigkeit ausübt. 

Eine Unfallversicherung für Tagespflegepersonen halten wir für ausgesprochen sinnvoll, zumal mit Einführung des TAG ab Januar 2005 die Kosten durch den Jugendhilfeträger erstattet werden können.  

Was uns alle überrascht hat, ist, dass die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) auf der Sichtweise besteht, dass selbständig tätige Tagespflegepersonen verpflichtet sind, bei der BGW eine Unfallversicherung abzuschließen. Zusätzlich – und das empfanden wir als besonders empörend- stellte die BGW Beitragsnachforderungen bis zu vier Jahren rückwirkend.

 

Frau Vierheller hat dagegen argumentiert, der Bundesverband hat um Klärung angefragt und als Antwort erhalten, dass dies nur über den Weg einer Klage auf höchster Ebene möglich wäre, und das hatten wir ja gerade erst mit der Rentenversicherungspflicht.

 

Über den aktuellen Stand der Entwicklung zitieren wir aus einer Information des Bundesverbandes:

...

„nachdem Mitgliedsorganisationen aus dem TM BV sich u.a. an die Bundesministerin Frau von der Leyen gewandt haben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Empfehlung ausgesprochen, dass die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Tagesmütter Bundesverband eine gemeinsame Lösung für den Versicherungsschutz und der damit verbundenen Beitragserhebung erarbeiten. Hier nun das Ergebnis der Sitzung vom 17.03.2006 bei der BGW in Hamburg:

 

Übereinstimmend mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gehen der TM BV und die BGW grundsätzlich davon aus, dass für selbständig tätige Tagespflegepersonen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII) besteht  und auch vor dem 01.01.2005 bestanden hat.

 

Wegen der bis dahin jedoch für die Betroffenen nicht nachvollziehbaren Fragen des zuständigen Versicherungsträgers, erklärt sich die BGW bereit, im Wege eines Erlasses auf rückwirkende Beitragserhebung für die persönliche Versicherung der Tagespflegepersonen in den Jahren 2000 bis 2004 zu verzichten.

 

Dies erfolgt jedoch nur in solchen Fällen, in denen spätestens bis zum 30.06.2006 eine Anmeldung bei der BGW vorliegt. Die Beitragszahlung (Rechnungsstellung) erfolgt dann nur für das Jahr 2005 (Zeitpunkt des Inkrafttreten des TAG).

 

Bereits erfolgte Zahlungen vor dem 01.01.2005 werden rückwirkend erstattet. Eine Zinserstattung erfolgt nicht. Ebenso werden keine Rechtsanwaltskosten erstattet, weil die Beitragserhebung rechtmäßig war.“....

 

„Die Anmeldeformulare sind auf der Internetseite der BGW zu finden:

 

http://www.bgw-online.de "Kundenzentrum"  "Formulare"

Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Tagespflegepersonen

Detail?download (0.05MB)?” …” Den Antrag kann man direkt im Internet ausfüllen.“ 

 

Auch wenn wir grundsätzlich den Anspruch der BGW nicht nachvollziehen können, finden wir aus pragmatischen Gründen, dass sich damit leben lässt. Für diejenigen, die keinen Internetzugang haben, ist ein Antragsformular beigefügt und zwar mit dem Zitat aus dem Schreiben des Bundesverbandes.

 

Auf diese Weise hat unsere Schriftführerin Petra Erichsen ihre Anmeldung eingereicht. Ein weiterer Tipp von ihr ist:

„Als Beginn meiner Tagesmutter-Tätigkeit habe ich einfach "vor 2005" geschrieben.

Nun kam der Bescheid und es wurde anstandslos so akzeptiert. Meine Rechnung läuft auf 2005 - knapp 80 Euro. Die Rechnung von 2006 liegt noch nicht vor.“

 

In der Hoffnung, mit unserem Schreiben diesen „bürokratischen Akt“ etwas zu erleichtern,

ermutigen wir alle Tagespflegepersonen, sich rechtzeitig bei der BGW anzumelden und bei ihrem zuständigen Jugendamt Erstattung des Jahresbeitrags einzufordern.

 

Mit ermutigenden Grüßen

 

Die Vorstandsfrauen des Landesverbandes

zum Anfang des Textes

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Landesrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zum SGB VIII                       

 
Unsere Position

Das SGB VIII lässt in „Kernfragen“ der Ausgestaltung von Kindertagespflege den Ländern einen Spielraum für eigene Regelungen.

Wir freuen uns, dass in einem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch auch entscheidende gesetzliche Regelungen für die Kindertagespflege aufgenommen werden sollen.

Nach unserer Beobachtung vollzieht sich die Umsetzung von TAG und KICK in Hessen regional und örtlich sehr unterschiedlich. Wir erhoffen uns von einer landesrechtlichen Regelung eine hilfreiche Unterstützung der Jugendhilfeträger, den Ausbau unter qualitativen Aspekten voranzutreiben.

Pauschale Formulierung eröffnen sinnvolle Möglichkeiten für den flexiblen Betreuungsbedarf in der Kindertagspflege. Kindertagspflege mit dem gesetzlichen Auftrag von Bildung, Erziehung und Betreuung braucht allerdings präzisere Definition, um notwendige Grenzen, bzw. Abgrenzungen zu bestimmen.

 

Anwesenheit von fünf Kindern gleichzeitig

 

Sicherlich ist die Möglichkeit eines Platz-Sharings ein Entgegenkommen an tatsächliche Gegebenheiten der Nachfrage. So wissen wir von Beispielen, wo eine Tagespflegeperson (ausgebildete Erzieherin) fünf Kinder betreut und ein sechstes soll nach der Schule und zum Mittagessen kommen. In solchen Fällen ist die Begrenzung auf fünf Kinder unsinnig.

Dennoch sind wir davon überzeugt, dass es in der Kindertagespflege nie um nur gleichzeitige Betreuungssituationen geht. Wer den Anspruch hat, die Entwicklung jedes Kindes aufmerksam zu verfolgen, möglichst auch zu dokumentieren, mit allen Erziehungsberechtigten in einer gepflegten Erziehungspartnerschaft sein will, der muss eben alle angemeldeten Kinder und ihre jeweiligen Familiensysteme im Blick behalten. Das erfordert unserer Auffassung nach eine Begrenzung, bzw. durch Kriterien definierte Einschränkung der Anzahl der Kinder.

Nach unserer Erfahrung ist jede Kindertagespflegestelle ein „Einzelfall“. Einzelfallentscheidungen sollten von daher nicht die Ausnahme sein.

Vorschlag:

Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden, maximal acht Kindern. Sie kann für weniger Kinder erteilt werden und mit Nebenbestimmungen versehen werden.

Nebenbestimmungen sollten sich nicht ausschließlich auf räumliche Voraussetzungen beziehen. Die familiäre Situation, beispielsweise mehr als ein, zwei eigene Kinder unter drei Jahren, die persönliche Eignung kann sich gerade bei Einsteigerinnen auf maximal ein, zwei Kinder beschränken. Mit zunehmender Fachlichkeit wächst ggf. die Fähigkeit mehreren Kindern gleichzeitig gerecht zu werden.

An Hand transparenter Kriterien müssen Erlaubniserteilungen mit Einschränkungen und Auflagen vergeben werden können.

Hier verweisen wir auf die „Fachlichen Empfehlungen zur Qualität von Kinderbetreuung in Tagespflege“, Hrsg.: Hessisches Tagespflegebüro 

Kindertagspflege in anderen geeigneten Räumen

 

Hier sehen wir die Gefahr, dass die Betriebserlaubnis für Einrichtungen unterlaufen, aufgeweicht wird. Eine Abgrenzung zur institutionellen Betreuung ist notwendig.

Wir gehen davon aus, dass sich beispielsweise angemietete Räume für eine Tagespflegeperson nur rechnen, wenn sie viele Kinder betreut. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit eines Platz-Sharings kann die Kinderzahl leicht unübersichtlich werden.

Viele Tagespflegepersonen haben das Bedürfnis sich mit einer Kollegin zusammen zu schließen und dafür gemeinsam Räume anzumieten. Das bietet sicherlich den Vorteil der gegenseitigen Vertretung, des kollegialen Austauschs.

Allerdings entfällt der familiäre Charakter der Kindertagespflege. Die Kinderbetreuung erhält institutionellen Charakter, was erhöhte Qualifizierung, intensive Fachbegleitung und veränderte konzeptionelle Voraussetzungen notwendig macht.

Vorschlag: 
Die Nutzung anderer geeigneter Räume ist möglich, wenn nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig anwesend sind und maximal acht Kinder angemeldet. Die Tagespflegeperson benötigt als Voraussetzung den Nachweis über mindestens 160 Std. Qualifizierung, bzw. entsprechende Referenzen und ein auf Gruppenarbeit angelegtes Konzept.

 

Andere geeignete Räume können von zwei Tagespflegepersonen zusammen genutzt werden, wenn die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder acht nicht überschreitet. Ab dem sechsten Kind muss eine der Tagespflegepersonen eine fachpädagogische Ausbildung nachweisen.

 

Verantwortung für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages
 

Im Bereich der institutionellen Kinderbetreuung ist die Verantwortung für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages im Bewusstsein der Träger sicherlich anders verankert als im Bereich der Kindertagespflege. Im Bereich der Kindertagesstätten existiert eine Palette an Maßnahmen die Qualität entwickeln und sichern, wie Fachberatung, Supervision, interne und externe Fortbildungsangebote.

Für den Bereich der Kindertagespflege ist dies nur punktuell der Fall und auf keinen Fall selbstverständlich im Bewusstsein von Trägern.


Vorschlag:

Der Jugendhilfeträger, bzw. beauftragte Träger von Fachdiensten für Kindertagespflege sind unter Mitwirkung der Erziehungsberechtigten für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages verantwortlich.

 

Vorraussetzung der Erlaubnispflicht

 

Es soll die Voraussetzung geregelt werden, ab wann eine Erlaubnispflicht eingeholt werden muss.

Unklar ist, ob es sich bei der 15 Stunden Regelung um eine „Öffnungszeit“ handelt oder um die Zusammenrechnung der Betreuungszeiten einzelner Kinder.

Sind die 15 Stunden als Öffnungszeiten gedacht, dann gibt es viele Tagespflegepersonen, die nicht unter die Erlaubnispflicht fallen, weil sie ihr Angebot so gestalten, dass es darunter bleibt. Bietet sie beispielsweise an drei Tagen Betreuung von vier Stunden an, kann sie rein theoretische eine unbegrenzte Anzahl von Kindern aufnehmen. Die Nachfrage für dieses Angebot ist dort und dann gegeben, wenn Eltern Teilzeit arbeiten und auch aus finanziellen Erwägungen andere Betreuungspartner aus dem persönlichen Umfeld zusätzlich einsetzen (Großeltern, Nachbarn, Freunde, Babysitter).

 

Vorschlag: 

Eine Erlaubnispflicht besteht, sofern die Kindertagespflege mehr als 15 Betreuungsstunden (gemeint ist die addierte Betreuungszeit der einzelnen Kinder) insgesamt wöchentlich und länger als drei Monate betrieben werden soll.

 

Zuschüsse für Plätze in der Kindertagspflege

 

Wir vermuten, es ist ein redaktionelles Versehen, dass die Kindertagespflege in § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII nicht erwähnt ist, da es sonst dem Bemühen Kindertagespflege als gleichwertiges Angebot zu gestalten zuwiderlaufen würde.

Die Finanzierungsmodalitäten sind unseres Erachtens entscheidend, ob sich Eltern Kindertagespflege überhaupt leisten können.
Angesichts demografischer Entwicklungen werden sich qualifizierte Tagespflegepersonen nur auf dem „Betreuungsmarkt“ halten können, wenn sie ein für Eltern erschwingliches, den Gebühren von Institutionen gleichgestelltes Angebot vorhalten können.

Das erfordert eine Platzbezuschussung analog der institutionellen Einrichtungen.

 

Qualitätsentwicklung und –sicherung

 

Fachberatung und Fachbegleitung sind neben der Fortbildung unabdingbare Voraussetzung für Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung.

Die Strukturen in Kindertagesstätten ermöglichen eine (all-)tägliche kollegiale Beratung untereinander und von Seiten der Leitungskräfte. Darüber hinaus ist in vielen Einrichtungen regelmäßige Fachberatung und Supervision selbstverständlich.

 

Die Strukturen der Kindertagespflege sind durch Privatheit und Vereinzelung geprägt. So kommt der fachlichen Begleitung der Kindertagespflegestellen und ihrer kollegialen Vernetzung eine besondere Bedeutung zu. Sie muss ausreichend gewährleistet sein.

 

Hier benötigt es eine Regelung, die einen Personalschlüssel beschreibt, beispielsweise eine Vollzeitkraft gegenüber 20 Tagespflegepersonen oder gegenüber 45 Kindertagespflegeverhältnissen.

                                                                                                                                    

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Anfrage betr. gesetzliche Unfallversicherungspflicht von Tagespflegepersonen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als fachpolitische Vertretung der Kindertagespflege in Hessen sind uns die Rahmenbedingungen der Arbeit von Tagespflegepersonen ein besonders wichtiges Anliegen. Mit großem Interesse verfolgen wir daher die Diskussion um eine mögliche gesetzliche Unfallversicherungspflicht im Bereich der Vollzeitpflege.

Am 20.06.2006 hat die BGW den auf den 30.06.2006 festgelegten Stichtag zur Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung für Vollzeitpflegeeltern bis zu einer endgültigen juristischen Klärung aufgehoben. Nach unserem Kenntnisstand wurde in diesem Zusammenhang für den Bereich der Vollzeitpflege ein Rechtsgutachten erstellt, und eine Abklärung zur Frage einer möglichen Versicherungspflicht von Pflegeeltern durch das Bundesversicherungsamt (BVA) ist anhängig.

In dem von M. Burkert-Eulitz (Mai 2006) erstellten und von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V. (KiAP) veröffentlichten Rechtsgutachten wird dargelegt, dass Pflegeeltern nicht als Unternehmer bzw. als selbständig Tätige i.S.v. §2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII anzusehen sind, da sie keine Gewinne erzielen und daher auch kein Einkommen erwirtschaften. Insofern bestehe keine Unfallversicherungspflicht aufgrund einer Unternehmereigenschaft. Des weiteren seien Pflegeeltern auch nicht ehrenamtlich tätig, so dass sie unter keine der beiden Alternativen des §2 Abs.1 Nr. 9 SGB VII fallen.

Wir geben nun zu bedenken, dass diese Argumente in jeder Beziehung auch auf Tagespflegepersonen zutreffen, die lediglich Geldleistungen vom Jugendamt erhalten. Die Höhe dieser Geldleistungen orientiert sich regelmäßig an den Sätzen der Vollzeitpflege (60% bis 80%), und sie werden ebenfalls nicht als Einkommen, sondern als steuerfreie Gelder aus öffentlichen Kassen behandelt. Insofern muss unseres Erachtens die Prüfung der Frage einer etwaigen Versicherungspflicht auch auf die genannte Gruppe von Tagespflegepersonen ausgeweitet werden. Sollte das BVA im Sinne des o.g. Rechtsgutachtens entscheiden, dann hat dies auch Konsequenzen für den Bereich der Kindertagespflege.

Wir sind außerdem der Ansicht, dass das Vorliegen einer Versicherungspflicht auch für jene andere Gruppe von Tagespflegepersonen geprüft werden muss, welche als selbständig Tätige ein Einkommen erzielen – in diesem Fall jedoch aus anderen Gründen. Diese Tagespflegepersonen erhalten ein Honorar von den Eltern der Tageskinder, welche sie betreuen, und können insofern als "Unternehmerinnen" angesehen werden. Jedoch lassen sie sich unseres Erachtens genau deshalb nicht in den Bereich der "Wohlfahrtspflege" einordnen.

Betrachtet man die Definition von Wohlfahrtspflege des Bundessozialgerichts ("Unter Wohlfahrtspflege versteht man die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte, ... Betreuung von gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich gefährdeten Menschen."), dann wird klar, dass diese Beschreibung auf die Tätigkeit von selbständig tätigen Tagespflegepersonen in keiner Weise zutrifft. Weder sind die hier betreuten Kinder regelmäßig in irgend einer Weise gefährdet oder notleidend, noch kann man behaupten, dass die hier gemeinten Tagespflegepersonen zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen tätig seien.

Das genaue Gegenteil ist ja hier der Fall.

Unser Fazit lautet: Es ist dringend erforderlich, die Frage einer gesetzlichen Unfallversicherungspflicht auch für den Bereich der Kindertagespflege überprüfen zu lassen!

Ganz unabhängig davon halten wir eine Unfallversicherung für Tagespflegepersonen und Pflegeeltern (auf freiwilliger Basis) grundsätzlich für sehr sinnvoll.

Für eine Stellungnahme Ihres Hauses zu unseren Argumenten wären wir Ihnen dankbar und sehen Ihrer Antwort mit Spannung entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Heidi Reitz
2. Vorsitzende
Landesverband Kinderbetreuung in Tagespflege, Hessen e.V.

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Q

 

IMMERHIN! Führungszeugnisse für Tageseltern und Pflegeeltern sind gebührenfrei!

 

Keine Gebühren für Führungszeugnisse für Pflegepersonen in der Kindertagespflege und der Vollzeitpflege

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) ist zum 01.10.2005   § 72a SGB VIII eingefügt worden, wonach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe hinsichtlich der persönlichen Eignung i. S. des § 72 Abs. 1 SGB VIII insbesondere sicherstellen sollen, dass sie keine Personen beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder   § 225 Strafgesetzbuch verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen von den zu beschäftigenden Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz vorlegen lassen.
Mit Blick auf Kindertagespflegepersonen sowie Vollzeitpflegeeltern ist fraglich geworden, ob für das Führungszeugnis Gebühren anfallen.
Das Bundesministerium der Justiz hat dies verneint und nach Beteiligung des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof – Dienststelle Bundeszentralregister (Registerbehörde) – wie folgt Stellung genommen (Schreiben vom 22.11.2006, AZ: II B 3 - 1204/5 - 1 Z 4 1630/2006):
 

“ Zur Prüfung der persönlichen Eignung fordern die für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständigen örtlichen Träger (vgl. hierzu §§ 69 Abs. 1, 85 Abs. 1, 87a    Abs. 1 SGB VIII) die Bewerber sowie den in ihrem Haushalt lebenden Ehe- bzw. Lebenspartner auf der Grundlage des § 72a Satz 2 SGB VIII zur Vorlage eines Führungszeugnisses gemäß § 30 Abs. 5 BZRG auf. Grundsätzlich erhebt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof als Justizbehörde des Bundes für die Erteilung eines Führungszeugnisses gemäß § 30 Abs. 2 BZRG eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR (§§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 9 Nr. 3, 2 Abs. 1 JVKostO i. V. mit Nr. 503 des Gebührenverzeichnisses zur JVKostO). Gemäß § 12 JVKostO kann die        Registerbehörde ausnahmsweise, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, die Gebühren unter die Sätze des Gebührenverzeichnisses ermäßigen     oder von der Erhebung der Kosten absehen. Bei den vorstehend aufgeführten Fällen erscheint es aus Billigkeitsgründen geboten, von der Erhebung der Kosten für ein Führungszeugnis abzusehen. Denn das Wirken von Tagespflegepersonen und Pflegepersonen liegt überwiegend im öffentlichen Interesse. Gemäß § 1 Abs. 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Zur Verwirklichung dieses Rechts soll die Jugendhilfe beitragen, zu deren Leistungen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII auch Angebote zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII) sowie gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) gehören.

Unter diesem Gesichtspunkt ist die Tätigkeit von Tagespflegepersonen und Pflegepersonen im Hinblick auf eine Gebührenbefreiung unter Billigkeitsgründen der ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung gleichzustellen. Die Registerbehörde sieht in diesen Fällen deshalb von der Erhebung der Kosten für die Erteilung eines Führungszeugnisses ab. Dies gilt sowohl für Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG) als auch für private Führungszeugnisse.“ 

Bereits mit Schreiben vom 29. Mai 2006 hatten wir die Damen und Herren Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtleiter der hessischen Landkreise über ein Antwortschreiben der Dienststelle des Bundeszentralregisters auf die Anfrage eines baden-württembergischen Landkreises informiert. Bereits darin hieß es: 

„….Bei Antragstellung von Führungszeugnissen mit dem Verwendungszweck "Tätigkeit in der Tages- oder Vollzeitpflege (Pflegeeltern)" ist eine Gebührenbefreiung somit gerechtfertigt“. 

Dennoch erreichten die Geschäftsstelle häufiger Rückmeldungen aus den Jugendämtern, in denen von Schwierigkeiten bei der Gebührenbefreiung für vorgenannten Personenkreis berichtet wurde. Nach der vorliegenden Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz dürfte diese Problematik hoffentlich der Vergangenheit angehören. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

  Rost

  Referatsleiter

zum Anfang des Textes

 

Q


5.11.2006                                                
Geschäftsbericht 2006 

Unsere diesjährigen Schwerpunkte lagen auf Öffentlichkeitsarbeit und auch auf fachpolitischer Lobbyarbeit. 

Öffentlichkeitsarbeit:

Um eine möglich große Fachöffentlichkeit (Tagespflegepersonen und pädagogische Fachkräfte) zu erreichen, nutzen wir die Chance von Fachtagungen, um öffentlich sichtbar zu werden und für den Landesverband zu werben. 

Zum ersten Mal waren wir mit einem Informationsstand auf einem Frankfurter Fachtag für Kindertagspflege und Vollzeitpflege im Mai 2006 vertreten.

Wir nahmen zur Kenntnis, dass bis auf vielleicht zwei bis drei Kolleginnen, aber keine der anwesenden Tagesmütter je von uns gehört hatte.

Für uns ist die kollegiale Lobby vor Ort sehr wichtig. Dort wo Fachberaterinnen und Fortbildnerinnen für uns entschieden Werbung betreiben, gewinnen wir auch neue Mitglieder.

An dieser Stelle möchten wir uns ausdrücklich für das außergewöhnliche Engagement der Vorstandsfrauen des Marburger Tagesmüttervereins bedanken. Insgesamt 17 neue Mitglieder. Hier werden berufspolitische Grundüberzeugungen deutlich und sichtbar. Ein großes Bravo und Dankeschön! 

Ein Auftrag für 2007 wird deshalb sein, gezielt Fachkolleginnen anzusprechen, um uns zu unterstützen und für uns Mitglieder vor Ort zu werben. 

Jeweils mit einem Informationsstand vertreten waren wir an beiden Fachtagen des Hessischen Tagespflegebüros, im Juni in Hessisch Lichtenau, im September in Hanau. 

Leider ist uns nicht gelungen, eine Nachfolge für Eva Homann zu finden. Eva Homann hatte für eine Aufwandsentschädigung zwei bis drei Presseartikel entworfen und nach Absegnung des Vorstandes diese an die Presse verschickt und besonders wichtig dort auch nachgehakt.

Den Presseartikel, den wir zum Thema Unfallversicherungspflicht und Stichtag per Mail weitergeleitet hatten, ist nach meiner Kenntnis nicht erschienen.

Die Pressearbeit ist also nach wie vor Brachland nach einem hoffnungsvollen Beginn. Daraus ergibt sich ein weiterer Arbeitsauftrag für die kommenden Jahre. 

Was uns dieses Jahr gelungen ist, ist die Einrichtung einer Homepage. Das haben wir vor allem dem langen Atem und dem Engagement von Petra Erichsen zu verdanken, die sich in die Materie richtig hineingearbeitet hat. Außerdem sind wir gut und auch günstig beraten worden durch Frau Elfi Sonnenberg.

Mit unserer Homepage wollen wir zum einen bekannter werden, zum zweiten schneller über unsere Arbeit informieren und zum dritten gute und für unsere Mitglieder interessante Informationen weitergeben.

Auf Grund einer Anfrage haben wir im Vorstand den Beschluss gefasst, unseren Mitglieder keine Verlinkung anzubieten. Wir möchten uns abgrenzen vom Auftrag und den Aufgaben des Fachdienstes Hessisches Tagespflegebüro, also auch keinen indirekten Vermittlungsdienst anbieten. 

Mit Ende diesen Jahres wird das Hessische Tagespflegebüro die Herausgabe seines Info-Heftes aufgeben und wahrscheinlich durch einen Newsletter ersetzt.

In dieses Infoheft hatten wir immer unsere „gelben Seiten“ eingelegt, die somit an den gesamten Adressatenkreis des Hessischen Tagespflegebüros mitverschickt wurden.

In welcher Weise wir diese Lücke füllen werden, müssen wir im Vorstand diskutieren und eine Lösung finden, die unseren Möglichkeiten angemessen ist.

An unsere Mitglieder wurden seit der letzten Mitgliederversammlung drei Rundbriefe verschickt, davon zweimal gelbe Seiten. Die Möglichkeit Emails zu verschicken, nutzen wir hauptsächlich, um auf interessante Veranstaltungen hinzuweisen. Leider haben wir nur von einem Teil der Mitglieder eine Email-Adresse. 

Fachpolitische Lobbyarbeit 

Was uns dieses Jahr stark beschäftigt hat und weiterhin tut, ist Stellungnahmen zu verfassen. 

Am 10 Mai erfolgte eine Anhörung zu Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages. Im Vorfeld waren wir um die Beantwortung einer Vielzahl von Fragen gebeten worden. 

Wie Sie vielleicht wissen, plant die Hessische Landesregierung ein Gesetz zur Zusammenführung und Änderung von Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe.

Verabschiedet werden soll ein Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch mit der Abkürzung HKJGB.

Wir haben eine Stellungnahme zum ersten Entwurf abgeliefert. Inhalte dieser Stellungnahme haben wir zu einem Positionspapier verarbeitet, dass wir am Hanauer Fachtag verteilt haben. 

Zu dem überarbeiteten Gesetzesentwurf findet eine Anhörung im sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages statt. Auch dazu wurden wir um eine Stellungnahme gebeten.

Neu ist, dass wir auch zu einem mündlichen Statement aufgefordert worden sind. Wir haben bereits für beides zugesagt. Die Anhörung wird am 30.11.2006 im Hessischen Landtag in Wiesbaden stattfinden. Da von unseren Vorschlägen nichts in den überarbeiteten Entwurf aufgenommen wurde, werden wir unsere Positionen erneut vertreten. Das dies noch pointierter ausfällt, daran haben wir noch zu arbeiten. 

Darüber hinaus sind wir aufgefordert sowohl zum Bambini-Programm als auch zur Umgestaltung der Offensive für Kinderbetreuung eine Stellungnahme bis Ende November abzugeben. 

Über unsere kollegialen Kontakte verfolgen wir die Umsetzung des SGB VIII durch die öffentliche Jugendhilfe. Ohne Anspruch einer ordentlichen Untersuchung und Auswertung, vermuten wir, dass die Umsetzung sich sehr unterschiedlich vollzieht, wobei sich die Stadtjugendämter grundsätzlich leichter tun als Kreisjugendämter.

Eine weitere Vermutung ist, dass dort, wo die Kindertagespflege bereits vorher gut aufgestellt war, auch jetzt die Entwicklung positiv verläuft. Auf jeden Fall sammeln wir Satzungen, um ein Bild darüber zu erhalten, wie hoch und in welcher Weise die gesetzlichen Leistungen gegenüber Tagespflegepersonen gehandhabt werden. Allzu viele haben wir bis jetzt noch nicht erhalten.

Ein Vergleich und eine Auswertung stehen noch an. 

Wir sammeln auch Erlaubnisse zur Kindertagespflege, da wir festgestellt haben, dass sich allein über die Art der Formulierungen schon sehr viel ausdrückt. 

Brief an BGW

Mehr oder weniger zufällig sind wir auf einen Hinweis gestoßen, dass sich die BGW gegenüber der Vollzeitpflege anders verhält als gegenüber Kindertagspflege. Die Vertreter des Bereiches der Vollzeitpflege hatte Protest angemeldet und ein Gutachten in Auftrag gegeben, ob Vollzeitpflegeeltern unter die Unfallversicherungspflicht der BGW fallen oder nicht. Das Gutachten hat ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Die aufgeführten Argumente sind auch aus Sicht der Kindertagspflege interessant, so dass wir einen Brief an die BGW mit Bitte um Stellungnahme geschrieben haben. 

Es geht uns dabei nicht, um die sinnvolle Einrichtung einer Unfallversicherung für Tagespflegepersonen, aber um den als unumstößlich behaupteten Anspruch der BGW als zuständiger Pflichtversicherer. 

Auf Bundesverbandsebene hat ein fast komplett neuer Vorstand mit April diesen Jahres seine Arbeit aufgenommen. Nach dem das SGB VIII verabschiedet ist, muss sich der Bundesverband neu positionieren, außerdem sein Profil entwickeln. Die Delegierten der Landesverbände sind darüber mit dem Bundesvorstand im Dialog  

Fachaustausch und Arbeitstreffen 

Dazu gehört der Kontakt mit dem Bundesverband ebenso wie der mit Delegierten aus anderen Bundesländern. Neu hinzugekommen ist der rheinland-pfälzische Landesverband LAKITA. 

Es bleibt bei den zwei Treffen mit den zuständigen Kolleginnen des Hessischen Sozialministeriums.  

Wir haben der hessischen Sozialministerin Frau Lautenschläger einen Brief geschickt mit der Bitte für eine Einladung, um uns und unsere Arbeit einmal persönlich vorstellen zu können. 

Der Fachaustausch mit dem Hessischen Tagespflegebüro findet zur Zeit eher informell und telefonisch statt. Ein Grund ist die Schwierigkeit einen neuen Termin zu finden, wenn ein Termin ausfällt. Doch wir sind in Kontakt und in der Überlegung wie wir künftig unseren Austausch noch besser etablieren. 

Neu hinzugekommen ist der regelmäßige Fachaustausch mit Iris Vierheller.

Die 1. und 2. Vorsitzende haben nach wie vor Arbeitstreffen nach Bedarf.  

Da unsere Arbeitstrukturen gut geklärt sind, können wir Angelegenheiten der Geschäftsführung größtenteils telefonisch, per Mail und/oder auch per Post erledigen. Das ermöglicht uns, mit maximal vier Vorstandsitzungen im Jahr auszukommen. 

In 2006 fand keine eigene Veranstaltung des Landesverbandes statt. Angebote zum rechtlichen Rahmen und zu pädagogischen Themen werden durch das Hessische Tagespflegebüro abgedeckt. Ein typisches landesverbandliches Thema hat sich nicht abgezeichnet.

Auch hat uns dieses Jahr niemand angefragt, den Landesverband und unsere Arbeit vor Ort einmal vorzustellen, ein Angebot, was wir im Rahmen unserer Möglichkeiten aufrecht erhalten wollen, da es jedes Mal zu mehreren neuen Mitgliedschaften geführt hat. 

Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir 24 neue Mitglieder aufgenommen, sieben Mitglieder haben gekündigt. Kündigungsgrund war in allen Fällen die Aufgabe der Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege. 

Aktuell hat der Landesverband 130 Mitglieder, davon sind 

83 Tagesmütter,

  2 Tagesväter (davon ist einer nicht in Hessen ansässig),

20 Vereine und Projekte,

19 FachberaterInnen bzw. MitarbeiterInnen in Jugendämtern,

  6 in anderen Funktionen. 

 

Im Anschluss werden nur Termine des Landesverbandes zu Arbeitstreffen und öffentlicher Präsenz in chronologischer Reihenfolge aufgelistet. 

Hinzu kommen viele Arbeitsstunden durch Lektüre der zu bearbeitenden Informationen, Telefonate, Email- Verwaltung, PC-Arbeit und nicht zu unterschätzen die Organisation und Verwaltung der Geschäftsführung (Mitgliederbeiträge, Versand von Post, Antragsstellung und Nachweise). 

26.01.06

Neujahrsempfang des Hessischen Tagespflegebüros / Verabschiedung von Karin Hahn

1. und 2. Vorsitzende

08.02.06

Arbeitstreffen

1. und 2. Vorsitzende

03.03.06

Arbeitstreffen mit Kolleginnen des HSM

1.  und 2. Vorsitzende

07.03.06

Vorstandssitzung

gesamter Vorstand

16./17.03.06

Bundeskongress in Hamburg

1. Vorsitzende

31./01.04.06

Mitgliederversammlung Bundesverband in Bonn

Kassiererin

03.04.06

Arbeitstreffen mit Hessischem Tagespflegebüro in Maintal

1. und 2. Vorsitzende

10.05.06

Anhörung im SPA des Hessischen Landtags

1. Vorsitzende

20.05.06

Informationsstand Fachtag in Frankfurt

1. und 2. Vorsitzende

23.05.06

Arbeitstreffen mit Iris Vierheller

1. und 2. Vorsitzende

31.05. 06

Vorstandssitzung

gesamter Vorstand

01.06.06

Informationsstand Fachtag in Hessisch Lichtenau

!. und 2. Vorsitzende, Schriftführerin

12.07.06

Arbeitstreffen mit Iris Vierheller

1. und 2. Vorsitzende

13.07.06

Fachtreffen Unterarbeitsgruppe Jugendhilfe (Handakte) in Frankfurt

1. Vorsitzende

1./2.09.06

Länderkonferenz in Berlin

1. Vorsitzende

06.09.06

Vorstandssitzung mit Elfi Sonnenberg

Gesamter Vorstand

13.09.06

Arbeitstreffen mit Iris

1. und 2. Vorsitzende

16.09.06

Sommerfest des Tagesmüttervereins Mobile in Oberursel

1. Vorsitzende

30.09.06

Informationsstand Fachtag Hanau

Gesamter Vorstand

01.11.06

Arbeitstreffen

1. und 2. Vorsitzende

04.11.06

Mitgliederversammlung

Gesamter Vorstand

04.11.06

15-jähriges Jubiläum des Maintaler Tagespflegeprojektes

1. Vorsitzende, Schriftführerin, Kassiererin

 Oberursel, 4.11.2006

 Marion Limbach-Perl,
1. Vorsitzende                                                       
 zum Anfang des Textes

Q 

22.11.2006             Stellungnahme des Landesverbandes Kinderbetreuung, Hessen, e.V.

zum Entwurf der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Wir beschränken uns in unseren Aussagen auf den Bereich der Kindertagespflege. 

Grundsätzlich begrüßen wir, dass laut Entwurf des HKJGB Kindertagespflege künftig genau wie die Kindertagesstättenbetreuung in die Daseinsvorsorge der Gemeinden gehören soll. Die Bedarfs- und Angebotsplanung für Kinderbetreuung wird damit sicherlich effektiver. 

Wir befürchten jedoch, dass aufgrund demographischer Entwicklungen  etliche Kommunen ausschließlich auf Kindertagesstättenbetreuung setzen, was dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nicht gerecht wird. 

Unklar ist jedenfalls, ob die Kommunen verpflichtet sind, Anträge von Tagespflegepersonen auf Fördermittel des sogenannten BAMBINI - Programms entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.

Denn hier kommt auf die Gemeinden eine aufwendige Aufgabe zu (Überprüfung der Voraussetzungen und Überprüfung der tatsächlichen Leistung zur Verrechnung mit Zuschüssen im Folgejahr). Falls die Kommunen dazu nicht verpflichtet sind, könnten sie die Annahme des Antrages verweigern und wenn ja, wohin wenden sich Tagespflegepersonen dann? 

Wir erinnern an die Schwierigkeiten der Antragstellung für Tagespflegepersonen im Rahmen des Programms „Offensive für Kinderbetreuung“ in den ersten Jahren. Auch die Modalitäten der Auszahlung waren oftmals schwierig. So wissen wir, dass den Tagesmüttern in Frankfurt erst Mitte 2006 die - für 2005 beantragten -  Offensivegelder ausgezahlt wurden. 

Das Verfahren der Antragstellung ist sicherlich für Kreisjugendämter eine Entlastung, da die Kommunen die Anträge direkt an das Regierungspräsidium weiterleiten. 

Als Aufgabe der Jugendämter bleibt die fachliche Beurteilung der Voraussetzungen, die eine Tagespflegeperson nachweisen muss, um einen Antrag auf Förderung zu stellen. 

Hier kommt dem Jugendhilfeträger eine Schlüsselrolle zu, in dem er die Zugangsvoraussetzungen mittels der Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagspflege definieren kann. Wie wir wissen, geschieht dies in der Praxis sehr unterschiedlich. So gibt es bisher weder einen Standard der qualitativen Kriterien zur Feststellung der persönlichen Eignung noch gibt es einen Standard zur Qualität der Qualifizierungsangebote. Zudem bietet der Gesetzesentwurf des HKJGB nach unserer Auffassung wenig hilfreiche Anhaltspunkte. 

Nach unserer Kenntnis haben Jugendhilfeträge Probleme, den Anträgen auf Erlaubnispflicht nachzukommen. So warten bis jetzt noch viele langjährig tätige  Tagespflegepersonen auf die Erteilung Ihrer Erlaubnis zur Kindertagespflege. 

Darüber hinaus gibt es weder auf der Ebene der Gesetzgebung noch auf der Ebene der Verordnung der Landesförderung Aussagen zur Qualität von Fachdienstleistungen im Kindertagespflegebereich. Fachdienstleistungen sind ein wichtiger Aspekt in der Qualitätssicherung. 

Über die Förderung des sogenannten BAMBINI - Programms können Tagespflegepersonen eine Platzförderung von 100,--€ bzw. 200,-- € pro Tagespflegeplatz erhalten. Diese Förderung ist unabhängig von dem  Entgelt, dass sie für Ihre Leistungen vom Jugendhilfeträger nach § 23 SGB VIII beziehen. 

Hier wird die Gleichrangigkeit der Kinderbetreuung über das Finanzierungsprinzip der Kostenbeteiligung für die Betreuungsleistung betont Eltern, Kommunen/Kreis und Land beteiligen sich an den Kosten auch zur Betreuung in Kindertagespflege. Kinderbetreuung in Tagespflege ist damit nicht mehr Privatangelegenheit der Eltern. Dies ist sicherlich ein Element in der Professionalisierungsentwicklung. 

In der Praxis wird dies jedoch neuen Klärungsbedarf nach sich ziehen. Dies wollen wir an dem nachfolgendem Rechenbeispiel aufzeigen. 

Dimensionen des möglichen Einkommens einer Tagepflegeperson: 

Eine Tagespflegeperson betreut fünf Kinder an fünf Tagen sechs Stunden. 

Wenn wir ein Entgelt in Höhe von 2,10 €, das sie nach § 23 SGB VIII erhält, annehmen, dann ergeben sich monatlich : 

2,10 €  x 6 Std. x 5 Plätze x 21 Arbeitstage = 1365,00 €.

Dieses Einkommen ist bisher (steuerlich) nicht relevant. 

Wenn die Förderung durch das BAMBINI - Programm hinzukommt, bedeutet dies ein monatliches Einkommen von 

5 Plätze x 200,-- € =1.000,-- € plus 1.365,-- € = 2.365,--€ monatlich. 

Falls weiterhin die Regelung gilt, dass Geld aus öffentlichen Mitteln (analog des Geldes aus der Landesförderung „Offensive für Kinderbetreuung“) für die steuerliche Veranlagung nicht relevant ist, ist der oben errechnetet Betrag ein Nettoeinkommen. 

Hier wird klar, dass ein solches Einkommen zukünftig steuerliche Relevanz haben wird. Welche Auswirkungen dies auf die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung und zur Krankenkassen haben wird, ist noch völlig unklar. 

Auf alle Fälle ist es für einen durchschnittlichen Tagespflegefamilienhaushalt schwierig monatliche Belastungen zu haben, die durch zweimal jährlich ausgezahlte Förderbeiträge ausgeglichen werden können. 

Prinzipiell sind wir sowohl für eine angemessene Entlohnung der Leistung einer Tagespflegeperson, als auch für eine angemessene Eingliederung in das Sozialversicherungssystem. 

Auch eine Klärung des Steuerrechtes bezogen auf die Betreuungsleistung von Tagespflegepersonen (Unterscheidung zwischen Einkünften aus so genannten privaten und öffentlich geförderten Betreuungsverhältnissen, Anhebung der Betriebskostenpauschale etc.) wäre begrüßenswert. 

Die Gestaltung des rechtlichen Rahmens ist aus Sicht der Tagespflegepersonen (und auch ihrer Fachberater/innen) nach wie vor sehr unübersichtlich und kompliziert. Eine gerechte Entlohnung sollte ihnen die Möglichkeit geben, als Freiberufler/innen entsprechende Sozialversicherungsleistungen zu leisten und dennoch einen angemessenen monatlichen Gewinn zu erzielen. 

Von daher erachten wir eine Förderung, welche die monatliche Entgeltleistung nach § 23 erhöht, grundsätzlich für sinnvoller. 

Angesichts der beabsichtigten hohen Platzförderung, halten wir den geforderten Umfang der nachgewiesenen Qualifizierung für ungenügend.

Wir weisen darauf hin, dass die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstitutes 160 Qualifizierungsstunden als Mindestmaß vorschlagen. 

Neben der Erhöhung des Qualifizierungsumfangs, der sich schrittweise anheben ließe, könnte die nachgewiesene regelmäßige Teilnahme an einem (vorzugsweise örtlichen) Qualitätszirkel als Forderung erhoben werden. Bei monatlichen Treffen, die unter fachlicher Begleitung und Beratung sowohl Austausch als auch Qualifizierung ermöglichen, würden sich bei einer jeweiligen Dauer von beispielsweise drei Stunden vorausgesetzt ca. 44 Unterrichtseinheiten ergeben. Hinzu könnten vierteljährliche Hausbesuche a 11/2 Stunden eine individuelle Fachberatung sicherstellen. 

Wenn das Landesprogramm einerseits auf die Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren abzielt und andererseits einen Anreiz zur Anhebung der Qualität in der Kindertagespflege leisten will, dann ist es angezeigt, deutlich auf Qualitätsanforderung zu setzen. Wir halten dies in Anbetracht der Höhe der Fördermittel für notwendig, auch um unter Qualitätsaspekten eine Gleichrangigkeit der Kindertagspflege im Betreuungssystem nicht nur de jure, sondern auch de facto zu propagieren. 

Wir sind davon überzeugt, dass Kindertagespflege auch in Zukunft unter Maßgabe des Wunsch- und Wahlrechtes eine wichtige Rolle im System der öffentlichen Kinderbetreuung übernehmen wird. 

Vorraussetzungen für eine Gleichrangigkeit in der Praxis sind: 

  1. ein (finanziell) gleicher Zugang für Eltern zu den unterschiedlichen Betreuungssystemen
  1. eine der Betreuungsstruktur angemessene Qualifizierungsanforderung
  1. und eine der Betreuungsstruktur geeignete Qualitätssicherung.

Kindertagespflege braucht eine Perspektive, das heißt definierte Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung, gerade weil zukünftig auf kommunalpolitischer Ebene darüber entschieden werden soll, ob sie im System der örtlichen Kinderbetreuung weiterhin eine Rolle spielen wird.  

Oberursel, den 26.11.2006  

Marion Limbach-Perl,

1. Vorsitzende                                                             

 zum Anfang des Textes    

Q 

 30.11.2006      Mündliche Stellungnahme zur Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags in Wiesbaden zum 2. Gesetzesentwurf eines Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HJKGB) am 30.11.2006  

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Staatsministerin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, 

vielen Dank für die Möglichkeit, in dieser Anhörung eine Stellungnahme vorzutragen.

Für den hessischen Landesverband Kinderbetreuung in Tagespflege sind dies historisch bedeutsame fünf Minuten. Es ist nämlich eine Premiere.

Von daher fühle ich mich geehrt, als erste Vorsitzende des Verbandes diesen Auftrag zu übernehmen. 

Der Landesverband versteht sich als eine fachpolitische Organisation. Unser zentrales Anliegen ist Qualität für und in der Kindertagespflege.

Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus zwei langjährig tätigen Tagesmüttern, zwei Fachberaterinnen und seit Anfang November einem Fachberater. Alle arbeiten seit vielen Jahren im Bereich Kinderbetreuung in Freier und öffentlicher Trägerschaft.

So viel zu uns und zu unserem fachlichen Hintergrund. 

Mit dem geplanten Landesgesetz passiert für die Kindertagspflege in Hessen etwas Besonderes.

Auf dem Niveau einer gesetzlichen Norm wird ihr Gleichrangigkeit zugesprochen.

Künftig soll sie in der Bedarfs- und Angebotsplanung der Städte und Gemeinden einbezogen werden.

Das sind aus unserer Sicht bemerkenswerte und bedeutsame Entwicklungsschritte.

Daraus entsteht eine große Chance, erstens Gleichrangigkeit auch in der Praxis entstehen zu lassen und zweitens darüber Eltern ein reales Wunsch- und Wahlrecht zu ermöglichen. 

Kindertagespflege kann aus der Grauzone treten.  

Kindertagespflege, so fordern wir es schon lange, soll öffentliche Beachtung erfahren. Das ist gut so, denn Kindertagespflege braucht im doppelten Sinn Beachtung. Sie braucht öffentliche Achtung und Achtsamkeit. 

Kindertagespflege muss, vor allem unter der Anforderung der Gleichrangigkeit, ihr eigenes fachliches Profil entwickeln. 

Doch wird der vorliegende Gesetzesentwurf helfen, die Gleichrangigkeit in der Praxis auch umzusetzen? 

Nach unserer Auffassung fehlt dem Gesetzesentwurf dafür ein entscheidender Aspekt. Das sind Aussagen zur Trägerverantwortung, entsprechend § 16 HKJGB.  

Wenn schon die Gleichrangigkeit des Betreuungsangebotes betont werden soll, was ja auch politischen Überzeugungen und Zielen, wie sich einsetzen für „Bildung von Anfang an“ und „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ entspräche, dann müssen Sie, meine Damen und Herren, folgendes in den Blick nehmen:

Qualität in der Kindertagespflege stellt sich durch Trägerverantwortung und Trägerstruktur her, analog zum Bereich institutioneller Kinderbetreuung. 

  • Ohne auf Qualität ausgerichtete Trägerstruktur findet keine Qualitätsentwicklung statt.
  • Es entsteht kein Steuerungs- und Controllingsystem.
  • Auch fehlt die Kontrolle im Sinne eines Frühwarnsystems.

Tagespflegepersonen und ihre Familien brauchen kontinuierliche, fachliche Begleitung, kollegiale und institutionelle Vernetzung. 

Qualifizierung von mindestens 160 Unterrichtsstunden ist ein, aber nicht das einzige Merkmal für Qualitätssicherung

Ein Landesgesetz sollte den im SGB VIII formulierten Qualitätsanspruch im Bereich der Kindertagespflege präzisieren, sprich Aussagen machen, die Qualitätsentwicklung, -kontrolle und -sicherung befördern.  

Das heißt, es braucht Zwischenträger, nämlich Fachdienste.

Entsprechend dem Prinzip der Subsidiarität, können Fachdienstleistungen auch an Freie Träger mit entsprechendem Profil delegiert werden. Vor allem dort, wo es bereits welche gibt. Das Rad muss ja nicht jedes Mal neu erfunden werden

In unserer schriftlichen Stellungnahme sind wir bereits ausführlich auf einzelne Paragrafen eingegangen.

Hinzufügen möchte ich noch, auch unter dem Aspekt der Gleichrangigkeit, dass § 29 HKJGB Absatz 3 (rauchfreie Räume) erweitert werden sollte. Denn letztlich geht es grundsätzlich um eine gesundheitsbewusste und gesundheitsförderliche Atmosphäre. 

Zu § 29 HKJGB Absatz 4 (Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Kindertagespflege) möchte ich betonen, dass die Erlaubnis zur Kindertagespflege unter dem Erkenntniszuwachs über frühe Bildungsprozesse und der Notwendigkeit von Frühwarnsystemen unserer Auffassung nach schon ab dem 1. Kind relevant ist. So bald ein Kind in einer anderen Familie regelmäßig betreut wird, egal mit wie vielen Stunden pro Woche, es ist Kindertagespflege. 

Zu § 29 HKJGB Absatz 5 (Anzahl der zu betreuenden Kinder)

Auch hier möchte ich erinnern an neue Erkenntnisse der Bindungsforschung, der neurobiologischen Forschung und der Bildungsforschung. Auf den Punkt gebracht, frühe Bildung gelingt gut über verlässliche und stabile Bindungsbeziehungen.

- Nach meiner Erfahrung gilt dies nicht nur für frühe Bildungsprozesse. - 

Jetzt frage ich Sie, was denken Sie zu wie vielen Kindern (inklusive deren Familien) kann selbst eine hochqualifizierte, professionell handelnde Tagespflegperson, Bindungsbeziehungen gleichzeitig herstellen und aufrecht erhalten? 

Aus Gesprächen mit sehr erfahrenen und professionalisierten Tagesmüttern weiß ich, dass sie je nach Familiensituation schon vier Kinder als ihre Leistungsgrenze betrachten. 

Nun könnten sie einwenden, es zwingt ja niemand Tagespflegepersonen, weniger Kinder zu nehmen. Uns wäre lieber, es würde sie auch nichts dazu verführen. In diesem Zusammenhang steht natürlich unmittelbar die Forderung nach einer angemessenen Entlohnung. 

Falls Ihnen durch den Kopf geht, warum ausgerechnet der Landesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege so strenge Maßstäbe fordert, dann ist meine Antwort: 

Tagespflegepersonen haben keine eigene bzw. eingegliederte gewerkschaftliche Vertretung. In der Kinderbetreuungslandschaft wird Kindertagespflege teilweise mit Ab- und Ausgrenzung bis hin zur Feindseligkeit bedacht. Erfreulicher Weise zeichnen sich an den Orten, wo das Projekt TAKKT stattfindet, andere Entwicklungen ab.

Kindertagespflege ist politisch gewollt und hat es gleichzeitig schwer, sich auf dem durch demografische Entwicklungen enger werdenden Markt der Betreuungsangebote zu platzieren. 

Tagespflegepersonen sind eine mobile Masse. Wenn sie nicht mehr gebraucht werden, haben sie eben Pech gehabt. 

Unsere Hoffnung ist auch, dass Tagespflegepersonen sich langfristig auf dem Markt der Betreuungsangebote etablieren können, wenn sie in qualitätsförderlichen und –sichernden Strukturen eingebunden werden. 

Wir wissen, dass Kindertagespflege eine eigene und allen Erfordernissen gerecht werdende gleichrangige Bildungs-, Erziehungs-. und Betreuungsqualität haben kann, wenn sie eine gleichrangige Chance erhält, ein eigenes Qualitätsprofil zu entwickeln.  

Hier ist gesetzgeberische und politische Verantwortung auf Landesebene gefragt. 

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Marion Limbach-Perl                                              

 Q                                                                            Anfang des Textes   

 

30.12.2006     Vorläufiger Verordnungstext als pdf-Datei
                     Das BAMBINI Programm der Landesregierung 
 

  
Q 

22.01.2007  Die neue Rechtslage in Hessen - auf der Homepage des Regierungspräsidiums in Kassel 

Mit diesem Link finden Sie zu den aktuellen Seiten des RP in Kassel.
http://www.rp-kassel.de/static/index1.htm
 

Von hier aus gelangen Sie zu folgenden Seiten : 

1.)    Gesetz zur Zusammenführung und Änderung von Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe" vom 18. 12.2006

           (GVBL Nr. 24, S. 698,      27.12.06) 

2.)    Verordnung zur Landesförderung für Kindertagseinrichtungen und Kindertagespflege

            (GVBL Nr.1, S. 3, 03.01.07)  

      3.)  Link zur Hauptseite "Offensive für Kinderbetreuung" 

      4.)  Link zu "Alles was Sie über Bambini wissen müssen, finden Sie hier..."

 Q

 

Januar 2007  Im Anhang finden Sie (als pfd-Datei) eine für die Kindertagespflege in Hessen relevante Zusammenfassung des Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuches, das ab dem 1.1.2007 gültig ist.

Wir danken Iris Vierheller für die Zusendung dieser Zusammenfassung.   

Q

 

23.01.2007  Neuregelung der Fach- und Förderrichtlinien "Offensive für Kinderbetreuung"

Liebe Mitglieder, soeben hat uns nachfolgende Nachricht aus dem Hessischen
Sozialministerium erreicht. Da sie bereits einige Hinweise auf die aktuellen
Veränderungen enthält, möchten wir Ihnen das Anschreiben von Frau Ilchmann
nicht vorenthalten:

> Sehr geehrte Damen und Herren,>
>
> Herr Dr. Haaser bat mich, Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass Frau
> Ministerin Lautenschläger am 22. Januar 2007 die  überarbeiteten Fach- und
> Fördergrundsätze zur "Offensive für Kinderbetreuung" unterzeichnet hat.
> Die Vorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft, die
> bisherige Fassung der Fach- und Fördergrundsätze wird zum 31. Dezember
> 2006 aufgehoben. Die Veröffentlichung im Staatsanzeiger erfolgt
> voraussichtlich am 5. Februar 2007.>
>
> Wie Sie dem Text der Fach- und Fördergrundsätze zur "Offensive für
> Kinderbetreuung" entnehmen können, hat es gegenüber der ersten
> Entwurfsfassung, die Sie im Rahmen der Verbändeanhörung mit Schreiben vom
> 10. Oktober 2006 zur Kenntnis erhalten haben, eine wesentliche Änderung
> bei der Kindertagespflege gegeben.>
>
> Die Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und
> Kindertagespflege enthielt in der Entwurfsfassung noch Regelungen zur
> Förderung von Tagespflegepersonen, die ausschließlich Kinder ab dem
> vollendeten dritten Lebensjahr betreuen. Sie sollten zur
> Besitzstandswahrung den bisher in der "Offensive" gewährten Zuschuss
> weiter erhalten. Dieses Fördersegment wurde aus der endgültigen
> Rechtsverordnung herausgenommen.>
>
> Es ist nun stattdessen in der â€?Offensive für Kinderbetreuungâ€? unter
> Nr. 2.2 mit einer monatlichen Pauschale in Höhe von bis zu 70 €
> beibehalten worden. Ferner werden die Landeszuwendungen nach Nr. 2.2 der
> "Offensive für Kinderbetreuung" künftig (wie auch die U3-Landesförderung
> für die Kindertagespflege) an die örtlichen Träger der öffentlichen
> Jugendhilfe zur Weiterbewilligung an qualifizierte Tagespflegepersonen
> bewilligt (siehe Nr. 4.2.2). Will die kreisangehörige Gemeinde die
> Kindertagespflegeförderung selbst abwickeln, kann sie beim Kreis die
> Weiterleitung der Zuweisung für ihren Bereich beantragen (siehe Nr. 5.6).>
>
> Mit freundlichen Grüßen>
> Im Auftrag
>
> Angelika Ilchmann
>
> ---------------------------
>
> Hessisches Sozialministerium - Außenstelle Kassel>
> II 1.5 - Referat II 1 "Kinder">
> Wilhelmshöher Allee 157 - 159>
> 34121 Kassel>
> Tel.: (0561) 30 85 - 201>
> Fax: (0611) 89 08 - 45 24>
> E-Mail:
angelika.ilchmann@hsm.hessen.de

Anfang des Textes

Q

 

07/02/07 Informationsveranstaltung "BAMBINI"

 

Liebe Mitglieder, liebe Teilnehmende an unserer Veranstaltung „Informationen zu Bambini“ am 07.02.07, 

weitere Anfragen, Gespräche und Diskussionen rund um das Thema Bambini hatten uns mittlerweile erneut verunsichert. So überlegten wir, ob wir überhaupt „gesicherte Ergebnisse“ präsentieren können. 

Zu folgenden Aussagen haben wir uns entschlossen: 

Alle Tagespflegepersonen sollten bei Ihrem zuständigen Jugendamt nachhaken, ob sie auch statistisch mit ihrem Platz-Angebot erfasst sind und darüber die Chance erhalten, Zuschüsse für die Plätze in ihrer Kindertagespflegestelle zu erhalten. Der Stichtag 15. März 2007, ist Stichtag der statistischen Erfassung! 

Wir veröffentlichen die Antworten auf unserem im Vorfeld zusammengetragenen Fragenkatalog, so wie wir sie  verstanden haben.

Dafür übernehmen wir aber keine Gewähr! 

In allen Unsicherheiten sollten Sie sich an folgende Adressen wenden, die das Hessische Sozialministerium vorschlägt: 

In Wiesbaden (allgemeine Auskünfte):

Andreas Kuhn, Tel.: 0611 – 817 –2170, Email: andreas.kuhn@hsm.hessen.de 

In Kassel

Volker Nitzbon, Tel.: 0561 – 3085 – 222 Email: volker.nitzbon@hsm.hessen.de 

Dennoch halten wir es für sinnvoll, auch weil wir es versprochen haben, nachfolgende Antworten zu veröffentlichen. 

Gesammelte Fragen des Landesverbandes zur „Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“  und Antworten 

-BAMBINI- 

  • Was steckt hinter dem Kürzel BAMBINI ?

 

Betreuungsplätze ausbauen, Mittel bereitstellen, in Nachwuchs investieren = BAMBINI

 

  • § 2, 1: Förderung nach § 23 SGB VIII: Bezieht sich dies auf die Tatsache einer laufenden Geldleistung oder reicht auch Tatbestand von Beratung und Vermittlung?

Es ist Auslegungssache des Jugendamtes. Aus Sicht des Hessischen Sozialministeriums wird für eine „großzügige“ Auslegung plädiert, sprich Tatbestand der Beratung, Vermittlung reicht aus.

 

  • § 2, 1: Was heißt „wenn die vertragliche Betreuungszeit bis zu fünf Stunden täglich umfasst.“ ?

 

 

 

Es handelt sich um die durchschnittliche tägliche

Betreuungszeit, die ermittelt werden muss.

Beispiel: Gesamtstunden im Monat geteilt durch 21 Tage

(durchschnittliche Arbeitstage im Monat) = durchschnittliche

tägliche Betreuungszeit.

 

  • § 2, 2: Gibt die Bundesstatistik Auskunft über alle vorhandenen Plätze und auch die, die gebraucht werden, in Planung sind?

 

 

Nur über die Plätze, die statistisch erfasst wurden.

Jugendämter stellen ihre Anträge auf der Grundlage der

Bundesstatistik 2006. 20% Steigerung der Platzkapazität können zusätzlich beantragt werden.

 

  • Was ist, wenn Tagespflegepersonen vom Jugendamt statistisch noch gar nicht erfasst sind?

 

 

 

Auch wenn das vom Förderprogramm Bambini so nicht

vorgegeben ist, sollten Tageseltern einen Antrag auf Bambini-Gelder bei ihrem zuständigen Jugendamt stellen.

Wichtig ist, dass eine Pflegeperson auch einen Antrag auf

Pflegeerlaubnis stellt, wenn sie noch keine hat. Ohne diese gibt es keine Landeszuschüsse.

 

  • § 3, 2: Hier ist von wöchentlicher Betreuungszeit die Rede. Ist dies ein inhaltlicher oder redaktioneller Widerspruch zu „täglicher Betreuungszeit“?

 

 

 

Dieser Widerspruch hat etwas mit den verschieden geführten

Statistiken zu tun.

Wöchentlich mehr als 15 Stunden bzw. mehr als 25 Stunden

 ist für die Auszahlung der Zuschüsse maßgeblich

  • § 3, 2: Bedeutet die Begrenzung der Förderung auf max. 800,--€, dass nur vier Ganztagskinder gefördert werden?

 

JA, die Höhe der Zuschüsse ist gedeckelt.

  • § 3 a): Erhalten Kinderfrauen keine Förderung?

 

  • b) Auch nicht durch „Offensive-Gelder“?

 

 

 

Eine Kinderfrau benötigt in der Regel keine Pflegeerlaubnis –

und ohne Pflegeerlaubnis gibt es keine Fördergelder.

Eine Kinderfrau oder Tagespflegepersonen, bei denen eine Mischform vorliegt, sollten eine Pflegeerlaubnis beantragen.

Wenn sie diese erhält, kann das  zuständige Jugendamt auch Landesgelder für ihre Plätze beantragen.

 

  • Was passiert, wenn das Jugendamt keinen Antrag für Tagespflegepersonen stellt?

 

PECH!

Es gibt keinen einklagbaren Rechtsanspruch der

Tagespflegepersonen.

  • Sind Bambini-Gelder steuerfrei, auch dann wenn die Kinder nicht vom Jugendamt vermittelt wurden?

 

 

Das HSM geht davon aus.

Allerdings gibt es keine Sicherheit. Alles ist neu in der Diskussion.

  • Wie werden Einnahmen durch Bambini-Gelder mit Hartz IV verrechnet?

 

 

Das ist noch nicht geklärt, aber es finden zurzeit Gespräche statt. Man wartet noch auf Standpunkte / Positionen der Ministerien

für Finanzen und Familie.

  • Ist der Bambini-Zuschuss zur Weitergabe an Eltern gedacht?

 

NEIN!

Es bleibt den Tagespflegepersonen überlassen, dies zu

überlegen, um durch einen „Preisnachlass“ ggf. konkurrenzfähig

zu bleiben.

 

  • Können Eltern andere Zuschüsse für die Betreuung ihrer unter 3jährigen Kinder erhalten?

 

 

Wenn sie nach § 24 förderungswürdig sind, sollten Sie beim

Jugendamt fordern, dass die Kostenregelung nach den §§ 23 und 90 vorgenommen wird

Darüber hinaus bestehen nur steuerrechtliche Möglichkeiten

(Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten).

  • Gibt es die Absicht, eine landeseinheitliche Preisgestaltung für Tagespflegepersonen zu schaffen?

 

 

NEIN!

  • Gibt es die Möglichkeit, Fördergelder nachträglich zu beantragen, z.B. für das 2. Halbjahr?

 

 

Die Jugendämter haben keine Möglichkeit, beim Land

nachträglich Gelder zu beantragen. Eine Tagespflegeperson sollte schon am Jahresende dem JA mitteilen, dass sie ihre Platzzahl erhöhen will, bzw. dass sie als Tagespflegeperson einsteigen will.

  • Gibt es Fördergelder für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?

 

 

Die Offensivegelder können weiterhin gezahlt werden,

wenn ausschließlich Kinder über 3 J. betreut werden.

Die monatliche Auszahlung erfolgt über die Jugendämter.

Sollten Kinder unter und über 3 J. betreut werden, ist nur ein

Zuschuss durch Bambini möglich. Sollte ein Kind noch nach

seinem 3. Geburtstag von einer Tagespflegeperson betreut

werden, kann sie dafür Offensivegelder erhalten.

Stichtag ist der Geburtstag des Kindes.

  • Die Stadt Marburg beabsichtigt die Herabsetzung der Förderleistungen, indem sie Bambini-Gelder verrechnet.

 

  • Ist das zulässig?

 

Eine konkrete Geldleistung darf nicht ohne weiteres gekürzt

werden. Allerdings liegt es in der Zuständigkeit und im Ermessen der Kommune / des Landkreises, Satzungen zu ändern.

 Gesammelte Fragen und Antworten zum Downloaden auf pdf

Anfang des Textes

Q

 

27.2.2007 Pressemitteilung 

Landesverband fordert, Eltern sollen über Zuschüsse zur Kindertagespflege informiert werden. 

Eltern, die beide berufstätig und / oder in Ausbildung sind, haben Bedarf an Kinderbetreuung. Kindertagespflege ist neben Kinderbetreuung in Kindertagesstätten eine anerkannte Betreuungsform, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Jugendämter haben den Auftrag, die Kosten für Kindertagespflege zu regeln, so dass Eltern finanziell entlastet werden.
„Wir vermuten, dass viele Eltern nicht um die Möglichkeit wissen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat“, meinen Marion Limbach-Perl und Heidi Reitz, Vorstand des hessischen Landesverbandes Kinderbetreuung in Tagespflege. Das SGB VIII ist in seiner jetzigen Form seit 2005 in Kraft. Eltern und Tageseltern sollten vor allem über die Inhalte der §§ 23, 24 und 90 informiert sein. In § 23 wird beschrieben, welche Qualitätsansprüche die Tagespflegeperson mindestens erfüllen soll und welche Leistungen sie vom Jugendhilfeträger erhält. § 24 definiert, wer Anspruch auf Kinderbetreuung hat. Auch wenn sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, diesen Anspruch als ein Recht des Kindes zu formulieren, analog dem Recht auf einen Kindergartenplatz, so wird dennoch die Absicht deutlich, Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. So haben alle Eltern von Kindern unter drei Jahren, die beide berufstätig und oder in Ausbildung sind, ein Anrecht auf Kinderbetreuung. Der Jugendhilfeträger soll entsprechende Plätze vorhalten, bzw. den Ausbau nachweislich betreiben. Aus Sicht der Eltern gibt es oft keine Wahl, ob sie ihr Kind in einer Kindertagesstätte oder in einer Tagespflegefamilie betreuen lassen wollen. Sind tatsächlich beide Angebote vor Ort , ist es für viele Eltern eine Frage des Portemonnaies, wofür sie sich entscheiden. Kindertagespflege bleibt für Eltern so lange die teurere Variante bis öffentliche Gelder auch diese Betreuungsform mitfinanzieren.
„Offenbar aber ist nur wenig Eltern bekannt“, so wundern sich Limbach-Perl und Reitz, „dass die Regelungen zur Kostenübernahme grundsätzlich geändert worden sind.“
Ist ein Betreuungsbedarf nach § 24 SGB VIII gegeben und eine im Sinne des Gesetztes nachgewiesene geeignete Tagespflegeperson übernimmt die Betreuung des Kindes, so erhält diese eine Geldleistung vom Jugendhilfeträger. Für diese Leistung kann der Jugendhilfeträger gemäß § 90 SGB VIII von den Eltern Teilnahme- oder Kostenbeiträge erheben. Die Einkommenssituation der Eltern ist im Vergleich zur vorherigen gesetzlichen Regelung eher zweitrangig. Sie spielt da eine Rolle, wenn die Beiträge einkommensabhängig gestaffelt erhoben werden oder die Eltern den Beitrag nicht zahlen können. In diesem Fall können Eltern einen Antrag auf Erlass des Beitrages stellen. Die Umsetzung des Gesetzes setzt allerdings bestimmte Strukturen voraus. So haben bisher erst einige kreisfreie Kommunen wie Offenbach, Hanau und Wetzlar so wie der Hochtaunuskreis Satzungen verabschiedet, die Leistungen nach § 23, 24 und 90 regeln. Darin sind unter anderem die Höhe der Geldleistungen, die an die Tagespflegeperson gezahlt werden und die Höhe der Beiträge, die von den Eltern an den Jugendhilfeträger zu zahlen ist, geregelt. Der Elternbeitrag beträgt in etwa die Hälfte der an die Tagespflegeperson gezahlten Geldleistungen. Durch diese öffentliche Bezuschussung erhalten Eltern eine tatsächliche Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Betreuungsform für ihr Kind. Fälle, in denen sich Eltern und ihr Kind nur deshalb von „ihrer“ Tagesmutter trennen mussten, weil ein kostengünstiger Krippenplatz frei wurde, gehören dann hoffentlich bald der Vergangenheit an. „Empörend ist“, so die Vorstandsfrauen, „dass solche Satzungsregelungen die Ausnahmen sind. Wir haben den Eindruck, dass vielerorts die gesetzlichen Grundlagen, die immerhin bereits seit Oktober 2005 gelten, glatt ignoriert werden. Wie lässt es sich sonst erklären, dass Tagespflegepersonen und Eltern nicht über die im Gesetz angelegte Unterstützung informiert sind ?“, wundern sich die Landesverbandsfrauen. Die §§ 23, 24 und 90 bilden die Grundlage um Kindertagespflege und Kinderbetreuung in Kitas gleichrangig zu behandeln. Mit dem neuen Förderprogramm des Landes Hessen –Bambini- kann dies sinnvoll ergänzt werden. Dann teilen sich - analog zur Kindertagesstättenbetreuung - Land (Zuschüsse durch Bambini), Kommunen bzw. Landkreis und Eltern die Kosten für einen Betreuungsplatz.
„Unsere Hoffnung ist“, so Limbach-Perl und Reitz, „dass Tagespflegepersonen und Eltern ihre Forderungen an ihr zuständiges Jugendamt richten. Vielleicht kommt dann ja die Umsetzung der Gesetze endlich in Schwung!“

Anfang des Textes

Q

4.9.2007
Liebe Mitglieder und Interessierte, vor einiger Zeit hatten wir Ihnen eine
Information und einen Aufruf des Berliner  "Arbeitskreis zur Förderung von
Pflegekindern e.V." zukommen lassen. Die Berliner hatten wegen des
Steuererlasses demonstriert und Unterschriften gesammelt. Es sind über 6.000
Unterschriften gesammelt worden. Doch lesen Sie selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin

Guten Tag,

im Juli 2007 haben wir eine Unterschriftenaktion gegen die Besteuerung von Tagesmüttern und -vätern gestartet.

Wir haben dem Bundesfinanzministerium jetzt Unterschriftenlisten mit 6.258 Unterschriften gegen die  Besteuerung von Tagesmüttern und -vätern übergeben, um nochmals vor der Konferenz der Bundes- und Landesfinanzminister am 6.9.2007 die negativen Konsequenzen  und die breite Ablehnung zu verdeutlichen.


Das Begleitschreiben an den Bundesfinanzminister finden Sie auf unserer Homepage:

http://www.arbeitskreis-pflegekinder.de/kindertages_akt.html

Ein großes Dankeschön an alle, die Unterschriften gesammelt haben.

Anfang der Übersicht

 

12.09.2007
Liebe Mitglieder, mit dieser Mail des Bundesverbandes ist als informelle Information verbunden, dass es zur Steuerfrage noch nichts abschließend Geklärtes gibt.

Anhängend ist außerdem ein Brief des Bundesverbandes an Frau von der Leyen, der noch einmal ausführlich auf die Situation der Kindertagespflege hinweist.

Bitte lesen Sie selbst "zum Stand der Dinge"....

Mit aufmerksamen Grüßen

Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin


> Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
> Bildung, Erziehung und Betreuung
>
> Geschäftsführung
> Klaus-Dieter Zühlke

>
> Moerser Str. 25
> 47798 Krefeld
>
> Tel.: 02151/1541593
> Fax: 02151/1541591
>
> E-Mail: tagesmuetterbv@t-online.de
> Internet: http://www.tagesmuetter-bundesverband.de
>
>
> Sehr geehrte Vorstandsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> anbei erhalten Sie von mir ein Anschreiben an die Familienministerin Frau
> Dr. von der Leyen zur Kenntnis.
> In diesem Anschreiben betonen wir nochmals, dass neben dem Ausbau der
> Krippenplätze auch der Ausbau der Kindertagespflege
> zu berücksichtigen ist. Insbesondere sind finanzielle Mittel für die
> Kindertagespflege durch den Bund und den Ländern bereitzustellen.
>
> Nach meinem jetzigen Kenntnisstand hat sich die Finanzministerkonferenz
> noch nicht eindeutig über die endgültige Besteuerung der
> Geldleistungen nach § 23 SGB VIII geäußert. Hierzu ist uns folgende
> Meldung eingegangen:
>
> > Sehr geehrter Herr Zühlke,
>
> Ihre heutige Anfrage beantworte ich wie folgt:
>
> Nachdem das Bundesland Hessen auf die Problematik bei der Besteuerung von
> Tagesmüttern aufmerksam gemacht hat, wurde zusammen mit den Ländern
> Rheinland-Pfalz und Hamburg eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die den
> Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in ihrer letzten Sitzung
> am
> 6. September 2007 einen entsprechenden Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt
> hat. Aufgrund der hessischen Initiative ist die Problematik durch den
> vorgelegten Bericht nunmehr für alle Beteiligten deutlich geworden.
>
> Nach intensivem Verhandlungsgespräch wurde beschlossen, dass bei den
> aufgezeigten komplizierten Sach- und Rechtsfragen zunächst weitere
> Prüfungen
> erfolgen müssen. Dabei werden die Sozialministerinnen und Sozialminister
> der
> Länder gebeten, an diesem Prozess mitzuwirken, so dass unter anderem eine
> sowohl steuerlich,
> als auch sozialversicherungsrechtlich verträgliche Lösung
> in dieser Frage gefunden werden kann. Die Beratungen der
> Finanzministerkonferenz werden sodann zeitnah fortgesetzt.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Dr. Willem-Alexander van't Padje
> Persönlicher Referent des Ministers
> > Stv. Pressesprecher
>
> Die nächste Finanzministerkonferenz findet am 27.09.2007 statt.
>
> Die Länderkonferenz wird sich zwecks weiterer Vorgehensweise mit der
> Thematik beschäftigen.
>
> Ihnen wünsche ich alles Gute!
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> Klaus-Dieter Zühlke

Anschreiben Dr. Ursula von der Leyen
 

Anfang des Textes
 

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23.11.2007
Offener Brief an die Bundeskanzlerin zur Aussetzung der Versteuerung der laufenden Geldleistungen nach § 23SGB VIII

Liebe Gäste unserer Homepage,
 

in der unsäglichen Frage zur Neuregelung der steuerlichen Behandlung des Einkommens in der Kindertagespflege gibt es bisher keine bahnbrechenden Lösungen. Das Thema ist  zu komplex.  

Wir haben den Eindruck, es entwickelt sich nun auch auf politischer Ebene die Einsicht, dass es für eine tragfähige und zukunftsweisende Lösung mehr Zeit braucht, auch um sich mit Fachverbänden zu beraten. 

Diese Entwicklung möchten der Bundesverband und  wir nachdrücklich unterstützen, in dem wir den anhängenden Brief  an die Bundeskanzlerin veröffentlichen.

 
 

12.12.2007
Liebe Mitglieder,

wie wir eben durch Iris Vierheller erfahren haben, sind Bambini-Gelder schon ab 2007 zu versteuern! 

Frau Vierheller hatte am 06.12.07 umgehend das Hessische Finanzministerium angeschrieben und folgende Antwort erhalten, die wir auszugsweise zitieren, siehe unten. Da in dem Schreiben die Rede von einer anteiligen Betriebsausgabenpauschale ist, schicken wir Ihnen dazu die Ausführungen von Frau Vierheller vom August diesen Jahres gerade noch einmal mit.

Zitat aus dem Schreiben des hessischen Finanzministeriums an Frau Iris Vierheller vom 12.12.2007

("Dies" bezieht sich auf die Aussetzung des Steuererlasses vom 24.05.07 für das Jahr 2008) :

"Dies hat für Tagespflegepersonen zur Folge, dass die Besteuerung bis zum Veranlagungszeitraum 2008 weiterhin nach den alten BMF-Schreiben vom 20.01.1984, vom 01.08.1988 und vom 07.02.1990 erfolgt (Einnahmen von privater Seite = steuerpflichtig, Einnahmen vom Jugendamt = steuerfrei) und das neue BMF-Schreiben vom 24.05.2007 erst ab dem Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden ist (alle Einnahmen steuerpflichtig).
Die Zuwendungen aus dem hessischen BAMBINI-Programm sind von diesem Moratorium allerdings nicht betroffen, da diese zusätzlich zu den laufenden Geldleistungen vom Jugendamt nach § 23 SGB VIII bzw. zu den Geldern von privater Seite gezahlt werden und somit nicht unter die o.g. BMF-Schreiben fallen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sind die Zuwendungen deshalb gesondert zu beurteilen und mangels Steuerbefreiungsvorschrift bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2007 als steuerpflichtige Einnahmen zu behandeln. Zur Möglichkeit, insoweit die anteilige Betriebsausgabenpauschale geltend zu machen, verweise ich auf mein ausführliches Schreiben vom 25.07.2007."

Tja, wir hätten gerne eine schöne Bescherung gewünscht. Dennoch, nehmen Sie es dieses Jahr als Rechenübung, wieviel Sie von Bambini haben, behalten wollen oder auch nicht.
Aufmunternde Grüße im Namen des gesamten Vorstandes
Marion Limbach-Perl
Diplompädagogin

Rechtsinformation zum BAMBINI mit Betriebsausgabenabzug
 

Anfang des Textes

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Betrifft UMSATZSTEUERPFLICHT

Wieder was gewusst:
Ein Mitglied des Landesverbandes informierte uns zum Thema Umsatzsteuer. Wir haben die Erlaubnis des Mitgliedes das nachfolgende Schreiben zu veröffentlichen. Lesen Sie selbst!

 

Liebe Vorstandsfrauen,

heute wende ich mich mit einer interessanten Info an Euch:


Vor ein paar Tagen musste ich zittern, da das Finanzamt Frankfurt in meinem konkreten Fall klären musste, ob Einnahmen in der Kindertagespflege umsatzsteuerpflichtig oder -befreit sind. Die Kleinunternehmerregelung fand bei mir keine Anwendung, da mein Jahresumsatz über 17.500 Euro lag. Es gibt hierzu, wie ihr sicher wisst, keine eindeutige Gesetzeslage. Jedoch hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt nun beschlossen, dass Umsätze von Tagespflegepersonen in Frankfurt grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Grund für diesen Entscheid: Tagespflegepersonen haben den gleichen Bildungsauftrag zu erfüllen, wie Kindertagesstätten. (Und diese sind ja auch von der Umsatzsteuer befreit.) Ein Gesetzestext, der die Umsatzsteuer in der Kindertagespflege regelt, ist in Arbeit. Bis dahin entscheiden (leider) die einzelnen Kommunen, wie der jeweilige Fall zu bewerten ist. Trotzdem:
Diesbezüglich sozusagen Entwarnung innerhalb Frankfurts. Ich denke, das ist sicher eine wichtige Aussage für die ein oder andere Frankfurter Tagesmutter.

 

 

Gebärdendolmetscher

Liebe Leserinnen und Leser unserer Homepage, von den Kolleginnen des Hessischen Tagespflegebüros erhielten wir nachfolgende Information über einen Erlass unserer Landesregierung zum Thema Kostenerstattung von Gebärden-dolmetscher und Kommunikationshelfern.

Wer weiß, vielleicht ist diese Information auch  für Sie oder Jemanden in Ihrem Bekanntenkreis wichtig zu wissen.

> Ab sofort haben hör- oder sprachbehinderte Eltern in Hessen Anspruch auf

> Erstattung der Kosten, wenn sie z.B. für ein Elterngespräch mit der
> Tagesmutter ihres Kindes oder für die Teilnahme an einem Elternabend des
> Kindergartens einen Gehörlosendolmetscher benötigen. Das
> Regierungspräsidium Kassel erstattet auf Antrag die notwendigen Kosten für
> einen Gehörlosendolmetscher oder eine andere Kommunikationshilfe.
>
>
> Antragsberechtigt sind hör- oder sprachbehinderte Eltern oder
> Alleinerziehende von nicht hör- oder sprachbehinderten Kindern, die eine
> Tageseinrichtung für Kinder (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort,
> altersübergreifende Tageseinrichtung für Kinder) besuchen oder von einer
> Tagesmutter betreut werden und ihren Wohnsitz in Hessen haben.
>
>
> Das Regierungspräsidium Kassel ist landesweit zuständig, den
> Erstattungsbetrag festzusetzen und an die Antragsteller auszuzahlen. Das
> entsprechende Antragsformular finden Sie im Anhang.
> Ansprechpartnerin
>
>
> Irene Lübeck
> Kassel / Steinweg 6 Tel.: 05 61/ 1 06-26 44
> Zimmer: 236
> Fax: -16 31
> e-mail: irene.luebeck@rpks.hessen.de

 

Antrag Gebärdendolmetscher
 

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März 2008 Wahlprüfsteine zu den Hessischen Landtagswahlen

08/01/23 Wahlkampf 2008 - Antwort von Frau Ellen Enslin, Bündnis 90/Die Grünen

                                          Antwort von Frau Eveline Hoja, Büro Fraktionsvorstand Bündnis 90/Die Grünen

08/01/25                             Antwort von Herrn Michael Boddenberg, CDU

                                          Antwort der SPD

Liebe interessierte Wähler/innen,
wir hatten vor Kurzem an Politiker und Politikerinnen Fragen zur Kindertagespflege vor der hessischen Landtagswahl
gestellt und angekündigt, dass wir die Antworten veröffentlichen werden.

Geantwortet hat uns Frau Ellen Enslin, Direktkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Wahlkreis 23 (Hochtaunuskreis I).
Wer wissen möchte, wer Ellen Enslin ist, kann sich ganz gut auf ihrer Homepage informieren:
www.ellen-enslin.de

Lesen Sie selbst.

Sehr geehrte Politiker und Politikerinnen, 
Sie stellen sich (erneut) zur Landtagswahl 2008.
Wir, der Vorstand des Hessischen Landesverbandes für Kindertagespflege, und unsere Mitglieder sind besonders daran interessiert, in welcher Weise Sie speziell Anliegen / Probleme der Angebotsform Kindertagespflege angehen, voranbringen, lösen wollen. 
Von daher haben wir ein paar Fragen formuliert und sind gespannt auf Ihre konkreten Antworten. 
Unser Anschreiben und Ihre Antworten werden wir auf unserer Homepage veröffentlichen. 

1.         Die Umsetzung der §§ 23, 24 und 90 SGB VIII (seit 01.10.2005 in Kraft) geschieht nur sehr zögerlich. In diesen Paragrafen werden die Kosten für Betreuung in Kindertagespflege angesprochen. Jugendhilfeträger regeln dies mittels einer Satzung, was viele bisher schuldig geblieben sind.
Frage:

Was wollen Sie konkret dafür tun, dass eine (möglichst landesweit einheitliche) Regelung der Ausgestaltung oben aufgeführter Paragrafen umgesetzt wird? 

Antwort:
Zu dem Ende 2006 verabschiedeten Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch haben DIE GRÜNEN in einem Änderungsantrag auch Neuregelungen zur Tagespflege vorgeschlagen. Wir sind der Meinung, dass in einem Gesetz die Gleichwertigkeit der Familientagesbetreuung und die Aufgabe von Tagespflege  - u.a. der Bildungs- und Erziehungsauftrag - geregelt werden sollte.

Wir wollen zudem eine verbindliche Landesförderung erreichen, damit die Qualitätsanforderungen auch umgesetzt und die Gleichwertigkeit der Tagespflege auch bei den Beiträgen erreicht wird. In diesem Zusammenhang wird mit der zuständigen kommunalen Ebene darüber zu reden sein, wie die von Ihnen angesprochenen Paragrafen des SGB VIII landesweit einheitlich geregelt werden können. Dieses Ziel könnte u.a. durch eine differenzierte Landesförderung erreicht werden. 


2.         Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch, in welchem Angebot (Kindertagespflege oder Kita) sie ihr Kind betreuen lassen wollen? Tatsächlich haben sie oftmals vor Ort keine Wahlalternativen. Die meisten Eltern müssen eine Entscheidung nach ihrem Portemonnaie treffen, was die Kindertagspflege benachteiligt, so lange § 90 SGB VIII nicht analog der Kitagebühren umgesetzt wird. Manche Eltern sehen sich gezwungen, aus Kostengründen ihr Kind aus der Kindertagespflege herauszunehmen, wenn ein Krippenplatz frei wird. Dies ist nicht zum Wohle des Kindes. 

Frage:
Was wollen Sie konkret für die Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern tun? 

Antwort:
Auch in Hessen werden zwei Drittel der Kinder in Einrichtungen und nur ein Drittel in Tagespflege betreut. Wir wollen, dass Familientagesbetreuung ein qualitativ   gleichwertiges Angebot darstellt. In unserem Ausführungsgesetz zum Tagesbetreuungsausbaugesetz hatten wir bereits vorgeschlagen, durch ein Stufenprogramm mehr Plätze in der Tagespflege aufzubauen.

Damit Tagespflege für Eltern auch finanziell gleichwertig werden kann, müssen neue Förderwege gegangen werden. Hinzu kommt, dass bislang von Landesseite aus eine Steuerung der Angebote nur über die finanzielle Förderung erfolgt. Wir halten das für unzureichend und werden in Regierungsverantwortung diesem Thema – wie dem Thema Gewährleistung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots in Gänze – mehr Gewicht beimessen.
(Siehe auch Antwort 1)
 


3.         Die Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Einnahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege hat die von uns seit längerem angemahnte Problematik des komplexen rechtlichen Rahmens offenbar werden lassen. Durch das Memorandum vom 06.12.07 des Bundesfinanzministers gibt es einen Zeitgewinn weiterhin nach einer verträglichen Regelung zu suchen. Tagespflegepersonen, die über die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen kommen, werden monatliche Belastungen haben, die zu einem innerfamiliären Risiko werden können. Ein monatlich gezahltes Platzgeld (Sockelbetrag in Höhe monatlicher Sozialabgaben) könnte Kindertagespflege besser absichern, damit stabiler halten und planbarer für die Jugendhilfe werden lassen. 

Frage:
Werden Sie sich für einen öffentlichen Zuschuss in Form eines monatlichen Sockelbetrages (Höhe der Sozialversicherungen) einsetzen? 

Antwort:
Zunächst werden wir in Regierungsverantwortung über eine Bundesratsinitiative das Thema der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Tagesmütter aufgreifen und für  Klärung sorgen. Wir bevorzugen eine bundeseinheitliche Regelung in diesen Fragen. Da dieser Prozess jedoch erfahrungsgemäß langwierig sein kann, könnte Ihr Vorschlag eine Übergangslösung darstellen. Da wir insgesamt die Förderung der Familientagesbetreuung neu regeln wollen, werden wir diese Überlegung mit ein beziehen. 


4.         Der Bund stellt Finanzmittel für Investitionen und später Betriebskosten zur Verfügung, um den von Bund, Ländern und Kommunen beschlossenen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote bis zu 30% zu fördern. Auf Landesebene wird beschlossen, nach welchen Maßgaben die Mittel verteilt werden. 

Frage:
Für welche Zwecke konkret sollte Kindertagespflege nach Ihrer Meinung Geld aus dem Sondervermögen des Bundes erhalten? 

Antwort:
Nach den Regelungen des Bundesgesetzes können bis zu 90% der Investitionskosten geltend gemacht werden. Dies würde unserer Meinung nach auch für Familientagesbetreuung, z.B. bei notwendigen Umbauten oder Ausstattungen .Nach unseren Kenntnissen wird die Betriebskostenförderung des Bundes ab 2009 den Ländern nach Kinderzahl gewährt. Da es sich um „durchlaufende“ Mittel handelt, sollte die gleiche Maßgabe auch in Hessen gelten.

Wir werden in Regierungsverantwortung den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr bereits ab 2011umsetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir für die nächsten drei Jahre  ein Stufenprogramm auflegen und jedes Jahr rund 14 000 neue Plätze, unter Einbeziehung der Tagespflege, fördern.
 

5.         Die Qualifizierung und Sicherung von Kindertagespflegeplätzen ist stark abhängig vom Angebot und der Qualität der Fachdienstleistungen wie z.B. Eignungsberatung, fachliche Praxisbegleitung, Krisenberatung und -begleitung. Die Einrichtung und personelle Ausstattung von Fachdiensten ist Trägerverantwortung. Trägerverantwortung ist bisher wenig definiert. Das DJI empfiehlt beispielsweise einen Betreuungsschlüssel von einer 100 % pädagogischen Fachkraft zu 40 Tagespflegeverhältnissen (Tageskindern). 

Frage:
Was werden Sie konkret dafür tun, um den Ausbau der Fachdienste für Kindertagespflege voranzutreiben? 

Antwort:
Da wir wie oben bereits beschrieben die Qualität der Familientagesbetreuung verbindlich regeln wollen, werden wir auch die Fortbildung,  Eignungsberatung, fachliche Praxisbegleitung, Krisenberatung und -begleitung etc. verpflichtend regeln. Das Land muss sich stärker als bisher in der Qualitätssicherung engagieren. Dies gilt auch für die Tagespflege.

 

6.         Kindertagespflege hat eine besondere Struktur. Familien öffnen ihren privaten und persönlichen Lebensraum, um Aufgaben öffentlicher Kinderbetreuung zu übernehmen. Das setzt bei der pädagogischen Fachkraft persönliche Eignung, fachliche Fähigkeiten und spezielle Feldkenntnisse voraus. Der Arbeitsauftrag ist sehr komplex. Bisher ist das Anforderungsprofil der pädagogischen Fachkraft wenig beschrieben. Außerdem gibt es weder an Fachhochschulen noch an Universitäten Angebote, für diesen Bereich Fachkräfte auszubilden. Ein Curriculum für eine berufliche Weiterbildung zur Fachkraft für Kindertagespflege existiert ebenfalls nicht. 

Frage:
Was werden Sie konkret dafür tun, diesen Missstand zu ändern?

Antwort:
Die Aus- und Weiterbildung von Tagespflegepersonen an Fachhochschulen ist ein relativ neues Aufgabengebiet. Wir werden in Regierungsverantwortung in Kooperation mit dem Landesverband, dem Tagespflegebüro und dem DJI dafür sorgen, dass in Hessen sukzessive ein solches Angebot entsteht.

Anfang des Textes


 

Sehr geehrte Frau Limbach-Perl, 

anbei unsere Antworten auf  Ihre Fragen anlässlich der Landtagswahl 2008. Das Original ist per Post heute an Sie abgeschickt worden. 

Mit freundlichen Grüßen
Eveline Hoja

WPS LV Tagespflege

 
 

25.01.2008 Antwort von Herrn Michael Boddenberg, CDU     Anschreiben CDU       Antworten

                 Antwort der SPD      Schreiben der SPD

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